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Wirtschaft: Was sonst noch drin ist im Essen

Hersteller von Fertigmahlzeiten können alle möglichen Zusatzstoffe ins Essen rühren – vorausgesetzt, sie sind zugelassen. Auch gentechnisch veränderte Bestandteile oder Behandlungsverfahren können verwendet werden, allerdings müssen sie auf dem Etikett ausgewiesen werden.

Hersteller von Fertigmahlzeiten können alle möglichen Zusatzstoffe ins Essen rühren – vorausgesetzt, sie sind zugelassen. Auch gentechnisch veränderte Bestandteile oder Behandlungsverfahren können verwendet werden, allerdings müssen sie auf dem Etikett ausgewiesen werden. Um die verschiedenen Zusatzstoffe in der Europäischen Union zu ordnen, wurden die „E“Nummern eingeführt. Das E steht für „EU“. Jeder Zusatzstoff ist einer Kategorie zugeordnet. So stehen die Nummern E-100 bis E-199 zum Beispiel für Farbstoffe, E 200 bis 299 für Konservierungsstoffe. Hersteller können wählen, ob sie auf der Packung den vollen Namen, zum Beispiel Beta-Carotin, angeben, oder nur die Nummer E-160 a. Tabellen, die entschlüsseln, was sich hinter den Nummern verbirgt, haben Verbraucherzentralen, sie finden sich aber auch im Internet (etwa: www.novafeel.de). Eine Übersicht über Zusatzstoffe in Lebensmitteln hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (www.bll.de) zusammengestellt.

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