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Wirtschaft: Was US-Behörden dürfen

In den USA drohen Siemens ernste Konsequenzen , falls sich belegen lässt, dass die Konzernführung von Bestechungen gewusst und sie womöglich gedeckt hat. Das Justizministerium (Department of Justice, kurz: DoJ) und die Börsenaufsicht SEC müssen dem Verdacht qua Amt nachgehen.

In den USA drohen Siemens ernste Konsequenzen , falls sich belegen lässt, dass die Konzernführung von Bestechungen gewusst und sie womöglich gedeckt hat. Das Justizministerium (Department of Justice, kurz: DoJ) und die Börsenaufsicht SEC müssen dem Verdacht qua Amt nachgehen. Beide geben keine Auskunft über den Stand der Ermittlungen: „Laufende Verfahren kommentieren wir nicht.“ In der Vergangenheit wurden überführte US-Firmen und auch ausländische Konzerne zum Teil hart bestraft.

Bei Verstößen gegen das weltweit geltende Korruptionsverbot im US-Recht kann das DoJ

– eine hohe Geldstrafe verhängen. Es gab mehrstellige Millionenbeträge.

– einen Strafprozess einleiten. Eine Verurteilung hätte neben der Strafe weitere Folgen, zum Beispiel darf die US-Regierung dem Konzern keine Aufträge mehr erteilen.

– Strafverfahren gegen einzelne Angestellte einleiten, die an einer Korruptionsabsprache beteiligt waren. Dafür drohen langjährige Gefängnis- und hohe Geldstrafen .

– einen Abschluss des Verfahrens mit Auflagen erzwingen; zu denen können die Einsetzung eines „ Monitors “ gehören, der das Geschäftsgebaren überwacht, oder der Austausch der Konzernspitze.

Auch die SEC hat breite Möglichkeiten, von Geldstrafen gegen die Firma bis zur Verbannung aus dem Börsenhandel. Auch sie kann dem Konzern Gegenmaßnahmen auferlegen, von der Einsetzung eines Überwachers über den Wechsel der Firmenführung bis zum Verbot, belastete Personen in den Vorstand zu berufen. cvm

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