WAS SICH ÄNDERT: Billiger, schneller, kürzer
WARTESCHLEIFENDie Wartezeit bei Servicenummern soll künftig kostenlos sein. Allerdings bekommen die Anbieter eine einjährige Übergangszeit.
WARTESCHLEIFEN
Die Wartezeit bei Servicenummern soll künftig kostenlos sein. Allerdings bekommen die Anbieter eine einjährige Übergangszeit. Drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes darf alles so bleiben, wie es ist, in den anschließenden neun Monaten sollen die ersten zwei Minuten in der Warteschleife für den Kunden kostenlos sein. Nach zwei Minuten wird die Verbindung gekappt, der Kunde muss neu wählen. UMZUG
Wer umzieht und am neuen Wohnort ein weniger leistungsfähiges Internetangebot vorfindet, soll dem Entwurf zufolge ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bekommen.
WECHSEL
Beim Wechsel des Anbieters darf die Leitung höchstens einen Kalendertag lang tot sein. Auch die Mitnahme der Rufnummer zum neuen Anbieter muss möglich sein. Beim Mobilfunk soll man jederzeit die Übertragung der Rufnummer verlangen können.
CALL BY CALL
Die Preistransparenz bei Call by Call soll verbessert werden, indem die Anbieter zu Preisansagen verpflichtet werden können.
VERTRAGSLAUFZEIT
Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, auch Verträge mit maximal zwölfmonatiger Laufzeit anzubieten. hej
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