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Wirtschaft: Weg frei für Thyssen-Krupp

DÜSSELDORF (jz).Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Montag den Weg freigemacht für die Fusion der Ruhrkonzerne Thyssen und Krupp.

DÜSSELDORF (jz).Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat am Montag den Weg freigemacht für die Fusion der Ruhrkonzerne Thyssen und Krupp.Nach einem Prozeßmarathon um den geplanten Start des künftig fünftgrößten Industriekonzerns wies der 17.Zivilsenat nach einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde von Thyssen-Aktionären ab.Damit gaben die Richter grünes Licht für die ursprünglich bereits zum 1.März geplante Eintragung des neuen Industriegiganten ins Handelsregister.Das Oberlandesgericht in Hamm hatte bereits am 4.März eine entsprechende Beschwerde von Krupp-Aktionären abgewiesen.

"Das Wirksamwerden der Verschmelzung erscheint vorrangig", sagte der Vorsitzende Richter Christian Balzer in seiner Begründung.Bei einer verspäteten Eintragung hatten die beiden Konzerne Kosten von monatlich 40 Mill.DM geltend gemacht.Der Senat habe auch keinerlei Anhaltspunkte dafür gefunden, daß bei der Festlegung des Umtauschverhältnisses unzulässige Manipulationen im Spiel gewesen seien, sagte Balzer."Man kann sich jedoch kaum vorstellen, daß eine Verschmelzung zustande kommt, ohne daß jemand drückt", so der Richter.Der neue Großkonzern geht mit 174 600 Beschäftigten und einem Umsatz von 67 Mrd.DM an den Start.

Die Entscheidung der Richter ließ die Unternehmensvertreter aufhorchen, denn nach diesem Spruch könnten hohe Ausgleichszahlungen auf Thyssen und Krupp zukommen.Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hält ausdrücklich fest, daß sie die Kritik der Aktionärsvertreter an dem Umtauschverhältnis der Aktien für nicht völlig abwegig halten."Wir machen uns das zwar nicht zu eigen", sagte Christian Balzer, "aber andere Gerichte können das anders sehen".Thyssen-Aktionäre um den Hamburger Bernd Günter hatten moniert, daß das Umtauschverhältnis im wesentlichen auf zukünftigen Gewinnerwartungen der beiden Konzerne basieren."Und da Thyssen stets besser als Krupp abgeschnitten hat, nehmen wir als Thyssen-Aktionäre das nicht hin", klagte Günter vor Gericht.Da die Fusion nun ins Handelesregister eingetragen werden kann, wird es gegebenenfalls nur noch um Abfindungen für die Aktionäre von Thyssen gehen.

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