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Das ab 1. September in Deutschland geltende Verkaufsverbot für herkömmliche Glühlampen soll nach dem Willen der EU entschlossen durchgesetzt werden.

© dpa

Wegweiser: Was jetzt zählt, sind Lumen und Kelvin

Ab 1. September 2012 sind Glühlampen ab sieben Watt nicht mehr zugelassen, was faktisch das Aus für die Birne bedeutet. Verbraucher müssen sich aber keine Sorgen machen, wenn sie danach noch Glühbirnen kaufen.

Was ist das Glühlampenverbot?

Innerhalb der EU wird schrittweise jedes Jahr zum 1. September die Herstellung von weniger energieeffizienten Geräten verboten. Darunter fallen auch Glühlampen. Es begann 2009 mit dem Verbot von klaren Glühlampen 100 Watt und allen matten Glühlampen. Es folgten am 1. September 2010 die Lampen über 75 Watt. 2011 wurden dann die 60-Watt-Lampen aus dem Verkehr gezogen, welche bis dahin die meistverkauften Glühlampen waren. In zwei Wochen dann sind die Glühlampen ab sieben Watt (oder 60 Lumen Leuchtkraft) nicht mehr zugelassen, was faktisch das Aus für die Birne bedeutet. Verbraucher müssen sich aber keine Sorgen machen, wenn sie danach Glühbirnen aus Restbeständen kaufen. Denn der Kauf ist nicht verboten.

Was für Energiesparlampen gibt es auf dem Markt?

Im Grunde gibt es drei verschiedene Arten: die klassische Energiesparlampe (Kompaktleuchtstofflampe), die Halogenglühlampe und die LED. Bei Untersuchungen der Stiftung Warentest schneiden die LEDs am besten ab. Sie strahlen hell, halten am längsten und verbrauchen am wenigsten. Ein weiterer Vorteil: Sie leuchten sofort mit voller Helligkeit und brauchen keine „Aufwärmphase“. Nachteil: ihr Preis. Für eine vernünftige LED-Lampe muss man schon mindestens 20 Euro ausgeben, im Einzelfall sogar deutlich mehr. Geld sparen kann man also nur, wenn man sie lange brennen lässt. In der Abstellkammer kann man ruhig die günstigeren Halogen-, Energiespar- oder eben noch übriggebliebene Glühlampen einsetzen.

Auf was muss ich beim Kauf achten?

Wer früher eine 60-Watt-Birne gekauft hat, der wusste, er erhält angenehme Leuchtkraft für das Wohnzimmer. Die Wattzahl ist bei Energiesparlampen, Halogenstrahlern und LEDs keine gute Orientierung mehr. Wichtig sind nun zwei Werte: Lumen und Kelvin. Eine Lampe mit etwa 600 Lumen entspricht von der Leuchtkraft her der alten 60-Watt-Birne, knapp 350 Lumen der 40-Watt und 1200 Lumen der 100-Watt- Birne. Hier sind die LED-Lampen in der Effizienz unschlagbar: Gute LEDs können mit zwölf Watt heller leuchten als eine alte 60-Watt-Glühbirne. Der Wert Kelvin gibt an, wie warm oder kalt das Licht einer Lampe ist. Unter 3300 Kelvin bedeutet eher warmes Licht, die alte Glühlampe lag bei knapp 2700 Kelvin. Steht auf der Verpackung beispielsweise „Halogen E27 625 Lumen“, dann handelt es sich um eine Halogenlampe für einen normalen Lampensockel (E27), wie er sich in den meisten Lampen findet. Die Angabe „625 Lumen“ sagt, dass die Leuchtkraft nach den Angaben des Herstellers in etwa einer alten 60-Watt Glühbirne entspricht.

Gibt es eine gute Alternative zum Quecksilber?

Vielen macht das flüssige Quecksilber in Energiesparlampen Angst, welches nach einem Bruch der Lampe ausläuft und sich dann in der Luft verteilt, so ähnlich wie Wasser verdampft. Eine Alternative dazu ist das feste Amalgam. Dieses lässt sich im Notfall einfacher entfernen als eine Flüssigkeit. Allerdings brauchen Energiesparlampen, die Amalgam verwenden, länger, bis sie ihre volle Leuchtstärke erreicht haben.

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