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Wirtschaft: Weiter Geld abheben mit Kreditkarten

Karlsruhe - Genossenschaftsbanken und Sparkassen dürfen ihre Geldautomaten nicht für Abhebungen mit Kreditkarten sperren. Nach den Klagen mehrerer Direktbanken hatte das Oberlandesgericht München die entsprechende Praxis der Sparkasse Ingolstadt verboten.

Karlsruhe - Genossenschaftsbanken und Sparkassen dürfen ihre Geldautomaten nicht für Abhebungen mit Kreditkarten sperren. Nach den Klagen mehrerer Direktbanken hatte das Oberlandesgericht München die entsprechende Praxis der Sparkasse Ingolstadt verboten. Nun schmetterte der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes die Beschwerde der Sparkasse mit einem Nichtzulassungsbeschluss endgültig ab.

Die Filialbanken stoßen sich daran, dass zahlreiche Direktbanken selbst keine Girokarten ausgeben, sondern nur Visa-Karten und die Kosten für die Abhebungen für ihre Kunden übernehmen. Den Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparkassen, die ein großes und teures Geldautomaten-Netz betreiben, entgehen damit Gebühren. Sie verlangen bei Abhebungen mit Girokarten (früher EC-Karten) für Nichtkunden im Schnitt immer noch mehr als die Privatbanken, die sich im vergangenen Jahr auf eine einheitliche Gebühr von 1,95 Euro geeinigt hatten. rtr

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