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Hoch hinaus. Wer sich fortbilden will, um beruflich aufzusteigen, braucht oft finanzielle Unterstützung.

© Marijan Murat/picture alliance / dpa

Weiterbildung: Hilfe beim Aufstieg

Mit dem Meisterbafög werden verschiedene berufliche Weiterbildungen gefördert – etwa auch zum Fachwirt oder Techniker.

Wer eine Aufstiegsfortbildung machen will, muss häufig tief in die Tasche greifen und einige tausend Euro auf den Tisch legen. Selbst für Berufstätige, die sich nebenbei weiterbilden wollen, ist das eine ganz schöne Stange Geld, die viele ohne finanzielle Förderung nicht aufbringen könnten. Förderungen von Bund und Ländern schaffen hier Abhilfe.

Immer beliebter wurde in den vergangenen Jahren das sogenannte Meisterbafög – der im Volksmund übliche Name für das Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (AFBG). Anders als die Kurzform vermuten lässt, können sich hierfür nicht nur angehende Meister bewerben, sondern neben Handwerkern auch andere Fachkräfte, die eine Weiterbildung zum Techniker, Fachkaufmann, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Betriebswirt (HWK) oder einer vergleichbaren Qualifikation anstreben. „Für viele ermöglicht das Meisterbafög erst eine berufliche Weiterbildung, denn diese sind oft recht teuer mit Kosten von bis zu 4000 Euro. Einen solchen Betrag ohne Förderung zu stemmen, ist in der Regel eine große Herausforderung“, sagt Heiko Miedlich, Projektleiter bei dem Weiterbildungsanbieter WBS Training AG in Berlin.

Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, stieg die Zahl der Empfänger des Meisterbafögs im vergangenen Jahr bereits zum sechsten Mal in Folge auf zuletzt 171 000 Bezieher an. Im Vergleich zu 2012 bedeutet das ein Plus von 1,8 Prozent. Dabei waren 2013 zwei Drittel der Geförderten Männer. Entsprechend der steigenden Förderzahlen stand auch mehr Fördergeld zur Verfügung: Insgesamt 576 Millionen Euro, 5,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Laut Bundesbildungsministerium sei mit dem AFGB also ein erfolgreiches und effektives Förderinstrument in der beruflichen Bildung geschaffen worden – was auch in Zukunft so bleiben soll. So werde das Gesetz immer wieder an die „Bedürfnisse und Gegebenheiten“ angepasst.

Eine Altersgrenze gibt es nicht

Wer Meisterbafög bekommen kann: Antragssteller müssen bereits über eine Erstausbildung verfügen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannt ist, oder einem vergleichbaren Berufsabschluss. Die angestrebte Fortbildung muss ebenso auf Prüfungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Nicht gefördert werden höhere Abschlüsse als Meister oder Fachwirt, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss. Weitere Kriterien sind etwa ein Mindeststundenumfang der Weiterbildung von 400 Unterrichtsstunden. Eine Altersgrenze gibt es allerdings nicht und es macht auch keinen Unterschied, ob bereits im Vorfeld eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen wurde.

„Das Konfliktpotenzial beim Meisterbafög ist nach meinen Erfahrungen nicht groß“, sagt Peter Deutschmann, Berliner Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Ausbildungsförderung. Natürlich müssten die Voraussetzungen erfüllt sein, aber da die Antragssteller keine Jugendlichen seien, gingen sie mit dem Antrag sehr gewissenhaft um, sodass es kaum zu Fehlern komme. Ähnlich sind die Erfahrungen von Ina Wolgast, Fachbereichsleiterin unter anderem für das Aufstiegsförderungsgesetz beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – neben dem Bezirksamt Lichtenberg eine der zwei Stellen in Berlin Ausbildungsförderung. „Das Meister-BAföG zu beantragen ist generell recht unkompliziert, vor allem für berufsbegleitende Maßnahmen, da hier keine Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgt. Aber auch bei einer Vollzeitmaßnahme ist der Aufwand nicht viel größer, da nur das eigene Einkommen und gegebenenfalls das Einkommen des Ehepartners zu prüfen sind“, sagt Wolgast. Um aber bei der Antragstellung auch nicht über die kleinen Hindernisse zu stolpern, sollte man auf folgende Punkte achten: „Damit es keine Probleme gibt, kommt es vor allem darauf an, den Antrag komplett noch vor Beginn der Weiterbildung zu stellen“, sagt Miedlich. Nicht ganz einfach herauszufinden sei zudem, wer im jeweiligen Bundesland zuständig für den Antrag ist. „Es gibt keine übergeordnete Stelle und es ist auch nicht immer das gleiche Amt, das die Aufgabe übernimmt.“

Es gibt Förderung für Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen

Rechtsanwalt Deutschmann kennt aus seiner Arbeit noch andere Schwierigkeiten. Etwa den Fall, dass eine Weiterbildung nicht im Register auftaucht und man für diese trotzdem eine Förderung bekommen will. „Antragssteller hatten außerdem schon Schwierigkeiten, die Mindeststundenzahl der Maßnahme von 400 Stunden nachzuweisen.“ Oder wenn die Förderung verlängert werden soll. „Dafür müssen Härtegründe vorliegen, die von der Verwaltung in der Regel eng ausgelegt werden.“ Infrage kämen etwa besondere Familienverhältnisse, die für eine Verlängerung der Weiterbildung sprechen.

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt eine Förderung für eine Teilzeit- oder Vollzeitmaßnahme. Das heißt, es gibt einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten mit maximal 10 226 Euro. Davon sind 30,5 Prozent als Zuschuss zu rechnen, der Rest muss als Darlehen zurückgezahlt werden. Ein Darlehen gibt es auch für die Hälfte der Kosten des Prüfungsstücks, maximal gibt es aber 1534 Euro. Handelt es sich um eine Vollzeitweiterbildung, kann noch ein Beitrag zum Lebensunterhalt hinzu kommen, je nach Einkommen und Vermögen. Dieser sogenannte Unterhaltsbedarf besteht ebenfalls zum Teil aus einem Zuschuss, zum Teil aus einem Darlehen. Beispielsweise können Alleinstehende insgesamt 697 Euro bekommen, mit Kind 907 Euro. Wer verheiratet ist oder einen eingetragenen Lebenspartner hat, kommt ohne Kind auf 912 Euro, mit Kind auf 1122 Euro.

Hinter der Förderung steht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Während der Weiterbildung und den folgenden maximal sechs Jahren fallen keine Zinsen und keine Rückzahlung an. Erst nach Ablauf dieser Karenzzeit muss das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückgezahlt werden. Vergünstigungen gibt es auf Antrag, wenn die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde oder wenn sich Bezuschusste nach der geförderten Fortbildung mit einem Unternehmen selbstständig machen oder eines übernehmen.

Angesichts der steigenden Zahl der Empfänger und der Fördersumme kann die Aufstiegsfortbildung etwa zum Meister oder Fachwirt mit anderen Bildungsformen mithalten. Heiko Miedlich ist davon überzeugt: „Ich sehe den Meister- beziehungsweise Fachwirtabschluss mittlerweile durchaus als Alternative zum Studium. Unternehmen suchen immer stärker nach Mitarbeitern, die bereits Praxiserfahrung mitbringen. Darum wird auch das duale Studium immer beliebter.“

Lara Sogorski

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