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Wirtschaft: Welche Versicherungen Sie wirklich brauchen

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist ein Muss

Nichts soll die schönsten Tage des Jahres trüben. Daher lassen sich Urlauber vom Reisebüro oft ganze Policenpakete andrehen: Reiserücktritts-, Reisegepäck- und dazu noch eine Auslandskranken-Versicherung. Doch nicht jeder Baustein des „Sorglos-Pakets“ ist wirklich notwendig.

Reiserücktrittskosten-Versicherung: Sie sollte man abschließen, wenn lange vor Reisebeginn gebucht wird und die Reise teuer ist. Die Versicherung erstattet dann im Fall der Fälle die Stornokosten – allerdings nicht voll. Der Kunde muss in aller Regel Selbstbehalte von zum Beispiel 20 Prozent oder mindestens 25 Euro pro Person tragen. Die Prämie hängt vor allem vom Reisepreis sowie der Höhe des Selbstbehaltes ab. Bei einem Reisepreis von 500 Euro und 20 Prozent Selbstbeteiligung kostet die Rücktrittskostenversicherung etwa 20 Euro pro Person. Wann die Versicherung greift, ist penibel in den Versicherungsbedingungen geregelt. „Keineswegs reicht ein kleines Wehwehchen, um den Urlaub abzublasen und das Geld von der Versicherung zu kassieren", warnt der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Michael Kronenberg. Die meisten Gesellschaften erkennen folgende Gründe: Tod, schwerer Unfall oder eine „unerwartet schwere Erkrankung" der versicherten Person oder eines nahen Familienangehörigen; Schwangerschaft; Impfunverträglichkeit sowie Schäden am Eigentum infolge eines Elementarereignisses (etwa Hochwasser), Feuer oder einer Straftat.

Aktuell wichtig: Der Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person ist bei den meisten Gesellschaften als Rücktrittsgrund mitversichert – vorausgesetzt, es handelt sich um einen betriebsbedingten Rauswurf. Wem der Chef wegen Faulheit kündigt (verhaltensbedingt), bekommt von seiner Versicherung dagegen eine Abfuhr. Auch ein Jobangebot kann ein guter – und versicherter – Grund sein, den Urlaub zu stornieren. Theo Pischke, Versicherungsexperte bei der Stiftung Warentest: „Der Betreffende muss zum Zeitpunkt der Buchung arbeitslos gemeldet gewesen sein, und das Arbeitsamt muss die Reise genehmigt haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt das Angebot einer neuen Arbeitsstelle als versicherter Rücktrittsgrund."

Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie ist uneingeschränkt sinnvoll, da auf Reisen innerhalb der Europäischen Union gesetzlich Krankenversicherte nur begrenzten Schutz haben. Kassenpatienten können sich zwar die Behandlungskosten von den Kassen erstatten lassen. Das setzt aber voraus, dass der Arzt nach dem Kassensatz abrechnet. Meist präsentieren ausländische Ärzte allerdings eine Privatrechnung, warnen Verbraucherzentralen. Auf der Differenz zu dem, was die Kasse übernehmen muss, bleiben die Urlauber dann sitzen. Das betrifft ebenso die Länder, mit denen Deutschland ein „Sozialversicherungsabkommen" abgeschlossen hat. In allen anderen Ländern weltweit ist jeder Deutsche sowieso Privatpatient, muss also Arztbesuch oder Klinikaufenthalt aus eigener Tasche zahlen. Die Kosten für Reiserücktransporte vom europäischen Ausland nach Deutschland werden von den gesetzlichen Krankenkassen in keinem Fall gedeckt.

Die Police ist günstig zu bekommen: Ein Jahresvertrag, der beliebig viele Auslandsreisen mit einer Länge von bis zu 42 Tagen pro Reise abdeckt, kostet bei günstigen Anbietern ab fünf Euro jährlich. Einige Versicherungen haben ein Höchsteintrittsalter von 70 Jahren festgesetzt. Tipp: Haben Sie Ihre Reise mit der Kreditkarte bezahlt, haben Sie möglicherweise bereits über die Kartengesellschaft eine Reise-Krankenversicherung.

Reisegepäckversicherung: Die Police bietet oft mehr Ärger als Schutz. Keinen Ersatz können die Reisenden erwarten, wenn sie den Schaden durch Fahrlässigkeit mitverursacht haben. In der Praxis bedeutet das: Wer sein Gepäck nur kurz aus den Augen lässt, riskiert bereits seinen Versicherungsschutz. Tipp: Wurden Hausrat-Gegenstände aus einem Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung gestohlen, muss unter Umständen sogar im Ausland die Hausratversicherung einspringen, und zwar im Rahmen der so genannten Außenversicherung. Auch Raubüberfälle sind – begrenzt – mitversichert.

Schutzbrief, Mallorca-Police: Wer mit dem Auto verreist, sollte an Pannenschutz denken. Bei Neuwagen ist der zunächst durch den Hersteller gewährleistet, für ältere Wagen kann ein Schutzbrief gekauft werden. Das ist empfehlenswert, wenn eine Familie mit Kindern unterwegs ist, die bei einer Reiseunterbrechung gut versorgt sein will. Wollen Sie einen Mietwagen mieten, sollten Sie kontrollieren, ob die eigene Kfz-Versicherung eine „Mallorca-Police“ enthält. Sie gewährleistet, dass die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung des Leihwagens ausreichend sind.

Andreas Kunze

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