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Wirtschaft: Weniger Förderung für das Eigenheim

Die goldenen Zeiten der Wohnungsbauförderung sind vorbei. Bundesbauminister Franz Müntefering hat zwar das Wahlversprechen der Sozialdemokraten eingelöst.

Die goldenen Zeiten der Wohnungsbauförderung sind vorbei. Bundesbauminister Franz Müntefering hat zwar das Wahlversprechen der Sozialdemokraten eingelöst. Das Wohngeld für Geringverdienende soll ab dem Jahr 2001 um durchschnittlich 70 bis 80 DM erhöht werden. Für Bauherren und Eigenheimerwerber aber werden die Zuschüsse zunehmend kleiner.Eigenheimförderung. An der Förderung selbst soll sich nichts ändern. Weiterhin soll es über acht Jahre hinweg eine staatliche Zulage von jährlich 5000 DM bei Neu- beziehungsweise 2500 DM bei Altbauten sowie 1500 DM je Kind geben. Eingeengt werden soll allerdings der Kreis der förderfähigen Personen. Die Einkommensgrenzen, die zum Bezug der Förderung berechtigen, will die Bundesregierung herabsetzen: von derzeit 120 000/240 000 DM (Ledige/Verheiratete) auf 80 000/160 000 DM ab Januar kommenden Jahres. Einen Ausgleich bietet die neue "Kinderkomponente": Je Kind soll die Einkommensgrenze um 10 000 DM erhöht werden. Nach Angaben des Bauministeriums sind Übergangsregelungen vorgesehen, um laufende Vorhaben nicht zu gefährden.Vorkostenabzug: Diesen Vorteil hat die Bundesregierung bereits gestrichen. Bisher konnten im Jahr des Einzuges einmalig 3500 DM pauschal für Vorkosten (Finanzierung, Notar) sowie 22 500 DM für Renovierungskosten geltend gemacht werden.Werbungskosten: Bislang konnten Vermieter von Neubauten neben Schuldzinsen und Abschreibungen einen Werbungskostenpauschbetrag von 42 DM je Quadratmeter Wohnfläche abziehen - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Seit Anfang dieses Jahres geht das nicht mehr. Bei Mieteinkünften können Werbungskosten nur noch in tatsächlicher Höhe abgezogen werden.Einen kleinen Ausgleich bieten die neuen Wohnungsbauförderrichtlinien des Landes Berlin, die das Abgeordnetenhaus vergangene Woche genehmigte. Zinsverbilligte Darlehen gibt es nun erstmals auch für den Erwerb von Wohnungen aus dem Bestand, die Konditionen sind mit jenen der Neubauförderung nahezu identisch. Zudem werden nun auch die Gründung von Wohnungsgenossenschaften und der Anteilserwerb gefördert. Weitere Förderungen gibt es unter anderem für Modernisierung und Instandsetzung sowie die Wohnungszusammenlegung in Plattenbauten.

Informationen gibt es bei der Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, Tel.: 2125-2660.

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