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Wirtschaft: Weniger Geld für Langzeitarbeitslose

Die Regierungsparteien segnen die Pläne von Wirtschaftsminister Clement zur Reform des Arbeitsmarktes ab

Berlin (asi). Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger müssen sich auf umfangreiche Veränderungen ab dem kommenden Jahr einstellen. Weniger Geld und eine bessere Vermittlung von Jobs – das sind die Stichworte, unter denen die Koalitionsfraktionen am Freitag die Eckpunkte des Gesetzes zur Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe beraten haben. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will dieses und das Gesetz zum Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (BA) bis zum 13. August dem Kabinett vorlegen.

Für rund fünf Millionen Menschen werden die Gesetze zu einschneidenden Veränderungen führen. Zum Teil mit einer zweijährigen Übergangsfrist sind schätzungsweise eine halbe Million Menschen ab 2004 nicht mehr zum Bezug von Arbeitslosenhilfe berechtigt. Der Grund: Rot-Grün verschärft die Anrechenbarkeitsregelungen für die Einkommen von Partnern und Ehepartnern. Im Gegenzug, sagte Thea Dückert, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, würden jedoch ab Januar große Bevölkerungsschichten wieder einen Zugang zu den Förder- und Vermittlungsleistungen der Bundesanstalt erhalten.

Insbesondere Alleinerziehende hob Dückert hervor. Bei dieser Bevölkerungsgruppe ist wegen des Mangels an Kinderbetreuungsmöglichkeiten die Gefahr, ohne Chancen auf Weiterbildung oder ABM in die Sozialhilfe abzurutschen, heute besonders groß. Dies soll sich ändern. Denn Alleinerziehende sollen künftig zu der Gruppe der arbeitsfähigen Bezieher von Arbeitslosengeld II gezählt werden. Diese Gruppe, die sich aus rund 900 000 heutigen Sozialhilfeempfängern und rund 1,6 Millionen Arbeitslosenhilfeempfängern zusammensetzt, wird ab 2004 Arbeitslosengeld II beziehen und ausschließlich von Arbeitsämtern betreut. Deren Dienstleistungen werden diese Menschen annehmen können, auch wenn sie nicht in den Genuss der Leistungen kommen. Kunde eines Job-Centers soll in Zukunft jeder werden können, der zwischen 15 und 65 Jahren alt ist und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Kommunen kümmern sich dann um Sozialhilfeempfänger, die als nicht erwerbsfähig eingestuft werden.

Wie bereits mit den Hartz-Gesetzen I und II (siehe Lexikon, Seite 16) verabschiedet, wird die BA so genannte Job-Center einrichten. In diesen sollen sich Fallmanager verstärkt um die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kümmern. Dazu sollen den Fallmanagern maximal 75 Arbeitslose zugeordnet werden, um eine intensive Betreuung zu gewährleisten. Unklar ist aber auch nach monatelanger Beratung des Wirtschaftsministeriums mit den Experten der Koalitionsfraktionen noch, woher die zusätzlichen Mitarbeiter kommen sollen. Während der BA-Vorstand bereits angekündigt hat, rund 12 000 neue Mitarbeiter zu benötigen, gehen die Grünen im Bundestag davon aus, dass durch Bürokratieabbau und Leistungspauschalierung rund 10 000 Mitarbeiter der BA nicht mehr mit der Berechnung von Leistungen beschäftigt werden müssen. Sie sollen dann zu Vermittlern umgeschult werden.

Mit welchen Berechnungsmethoden für das Arbeitslosengeld und welchen konkreten Sanktionsmöglichkeiten die Ämter in Zukunft umgehen müssen, wird bis August detailliert erarbeitet. Auf jeden Fall, so sagte die grüne Arbeitsmarktpolitikerin am Freitag, sollen die Job-Center und Arbeitsämter in Zukunft eine so genannte „aktivierende Grundsicherung“ bieten. Das heißt: Leistung und Jobangebot.

Konkret werden zum Beispiel ABM-Projekte in Zukunft auch nicht mehr formal an Vermittlungsergebnisse geknüpft. Öffentliche und private Träger können dann etwa ältere Arbeitslose bis zu drei Jahren in Projekten beschäftigen, die dem „Erhalt der Arbeitsfähigkeit“ dienen. Zu deutsch: Sozialprojekte in wirtschaftsschwachen Regionen ohne funktionierenden ersten Arbeitsmarkt. Daneben können die Job-Center eine ganze Reihe anderer Aktivierungsmöglichkeiten wählen: Die Genehmigung von privatem Zuverdienst oder Einstellungshilfen für Unternehmen. Grundsätzlich soll dazu über eine Budgetregelung die Entscheidungsfreiheit der Arbeitsämter erweitert werden. Will heißen: Die Arbeitsämter müssen vor Ort über die wirkungsvollsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik entscheiden.

Passieren die Gesetze im Herbst und Winter das parlamentarische Verfahren, wird die Bundesanstalt für Arbeit ab Januar einen neuen Namen erhalten: Bundesagentur für Arbeit. Im Nürnberger Haushalt sind bereits rund 1,8 Millionen Euro zum Drucken von neuen Türschildern eingestellt worden.

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