zum Hauptinhalt
Bankdaten. CDs mit Informationen über deutsches Geld in Liechtenstein und der Schweiz alarmieren den Fiskus. Foto: dpa

© dpa

Wirtschaft: Weniger Nachsicht für Steuersünder Selbstanzeige führt nicht immer zu Straffreiheit

Berlin - Steuersünder sollten künftig nach einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei bleiben, wenn sie dem Fiskus alle Steuerangelegenheiten vollständig offenbaren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Berlin - Steuersünder sollten künftig nach einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei bleiben, wenn sie dem Fiskus alle Steuerangelegenheiten vollständig offenbaren. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Damit soll der Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausgeschlossen werden. Zudem soll Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) warf der Regierung dennoch die Schonung von Steuersündern vor und forderte die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige.

Nach Expertenschätzungen haben deutsche Steuerpflichtige im Ausland über die Jahre 250 bis 300 Milliarden Euro an Anlagen und Kapitalerträgen angesammelt, die beim deutschen Fiskus nicht versteuert wurden. Davon entfallen angeblich rund 100 Milliarden Euro auf die letzten zehn Jahre, unterliegen also noch nicht der Verjährung und könnten im Prinzip noch besteuert werden.

„Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit künftig nur noch ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller infrage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden“, erläuterte das Finanzministerium. Zudem werde der Zeitpunkt vorverlegt, bis zu dem die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige gewährt wird. Künftig erlischt die Möglichkeit einer Strafbefreiung bereits, wenn die Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörden bekanntgegeben wird. Bislang galt das erst, wenn ein Steuerprüfer bei einem Betroffenen vor der Tür stand. Eine zusätzliche Strafgebühr auf die fällige Steuernachzahlung sehen die Gesetzespläne der Regierung nicht vor.

Für bereits eingereichte Selbstanzeigen, die nicht die im neuen Gesetz geforderte vollständige Offenheit beinhalten, sollen „aus Vertrauensschutzgründen“ noch die alten weicheren Regeln gelten. Darüber hinaus werden Marktmanipulationen, Insiderhandel und Produktpiraterie nunmehr auch unter dem Aspekt der strafbaren Geldwäsche eingeordnet. „Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch vorgesehen“, hieß es.

Der Chef der Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, kritisierte das Gesetzesvorhaben: „Die Überschrift ist richtig, dass man hier verschärfen muss – aber man muss das dann auch wirklich machen.“ Die Offenlegung von Steuerdaten durch Steuersünder sei lediglich ein Nachvollzug der Rechtssprechung und keine Verbesserung. Zur Frage, ob man Steuersünder kräftiger hätte zur Kasse bitten sollen, sagte er: „Das hätte man zwingend machen müssen.“ Nun bleibe es so, dass Ehrliche, die ihre Steuererklärung nur zu spät ablieferten, ebenso wie Unehrliche, die Steuern bewusst verschwiegen hätten, die gleichen sechs Prozent Zinsen auf Nachzahlungen entrichten müssten. rtr

Zur Startseite