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Wirtschaft: Weniger Stütze

Die Fünf Weisen arbeiten an einem Kombilohnmodell und wollen dafür das Arbeitslosengeld II kürzen

Berlin - Der Sachverständigenrat wird die Regierung zu einer weiteren Reform bei Hartz IV auffordern. Nach Informationen des Tagesspiegels schlagen die Fünf Weisen vor, das Arbeitslosengeld II (Alg II) für Teilnehmer an einem Kombilohn-Modell unter den Regelsatz von 345 Euro im Monat zu senken. Der Regelsatz orientiert sich am Existenzminimum (siehe Kasten) und beträgt ab dem 1. Juli in den neuen und den alten Bundesländern einheitlich 345 Euro. Die Wirtschaftsweisen wollen der Bundesregierung offenbar vorschlagen, die bestehenden Leistungen nach Hartz IV zu einem Kombilohn-Modell auszubauen, anstatt ein ganz neues Instrument auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren.

Die Regierung hatte den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Frühjahr mit einem Sondergutachten beauftragt. Die Weisen sollen klären, unter welchen Voraussetzungen ein Kombilohn in Deutschland funktionieren kann. Beim Kombilohn verdient der Arbeitslose einen Teil seines Einkommens auf dem ersten Arbeitsmarkt selbst, den anderen Teil finanziert der Staat. Im August soll das Gutachten übergeben werden.

Bisher galt der Regelsatz als weitgehend unantastbar, weil eine grundsätzliche Absenkung für verfassungswidrig gehalten wurde. In den vergangenen Wochen hat der Sachverständigenrat jedoch die Expertise von Verfassungsrechtlern eingeholt. Danach gäbe es Spielräume, um das Niveau der heutigen Leistungen abzusenken. Allerdings sei eine Reduzierung nur dann zulässig, wenn für die Arbeitslosen auch tatsächlich Hinzuverdienstmöglichkeiten bestünden, meinen die Juristen. Schon am Donnerstag hatte das Mitglied des Sachverständigenrates, Wolfgang Franz, auf einer Konferenz der Stiftung Marktwirtschaft gesagt, dass es „deutlichen Spielraum“ gebe, das Existenzminimum für nicht arbeitende Hartz-IV-Empfänger zu senken.

Geteilt sind die Meinungen im Sachverständigenrat offensichtlich in der Frage, wie sinnvoll eine solche Regelung ist: „Eine weitere Absenkung halte ich für außerordentlich bedenklich“, sagte Ratsmitglied Peter Bofinger dem Tagesspiegel. Das sei sozial nicht gerecht. Im Übrigen hinke die Diskussion der Zeit hinterher. „Tatsächlich gibt es doch schon heute die Möglichkeit, das Alg II zu kürzen, wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigert.“ Darüber hinaus sei das Problem in Deutschland viel mehr die zu geringe Zahl an offenen Stellen und weniger eine zu niedrige Arbeitsbereitschaft der Arbeitslosen, sagte Bofinger.

Die geringe Zahl offener Stellen verbiete darüber hinaus auch eine generelle Kürzung beim Arbeitslosengeld. „Nur wer den Menschen eine Arbeit anbietet, kann ihre Arbeitsbereitschaft testen“, sagte der Würzburger Professor weiter. Ihm sei kein einziges Arbeitsmarktmodell bekannt, das Kürzungen am Regelsatz vorsehe, ohne dem Arbeitslosen nicht vorher eine Stelle angeboten zu haben. Für ein solches generelles Arbeitsangebot aber bräuchte es zusätzlich zwei Millionen Ein-Euro-Jobs. „Das ist illusorisch“, sagte Bofinger.

Auch der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner sprach sich gegen eine generelle Absenkung der Leistungen für Alg-II-Empfänger aus. „Die Vorschläge überzeugen mich nicht.“ Brandner verwies darauf, dass die Koalition derzeit die Sanktionen für Arbeitslose verschärft, die mehrfach ein zumutbares Jobangebot ablehnen. In erster Linie komme es aber darauf an, den Menschen auch tatsächlich Angebote zu machen.

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