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Wirtschaft: Wenn Anwälte von Verleumdung reden

Im Mannesmann-Prozess geraten die Staatsanwälte und die Verteidiger Ackermanns aneinander

Düsseldorf . Düsseldorfs Justizminister Wolfgang Gerhards schweigt. Der Minister flüchtet sich höchstens in den Gemeinplatz „hier in Nordrhein-Westfalen entscheiden wir nach Recht und Gesetz“. Und lenkt mit einem freundlichen Lächeln das Gespräch auf andere Themen. Dabei hatte man nur wissen wollen, wie der Herr Justizminister des größten Bundeslandes mit einem Brief umzugehen gedenkt, der ihn am Mittwoch per Boten erreicht hat. „Persönlich Herrn Minister Wolfgang Gerhards“ hatte Josef Ackermann, der Chef der Deutschen Bank, seinen Verteidiger schreiben und auf mehr als 100 Seiten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwälte begründen lassen.

Damit der Justizminister sofort weiß, worum es geht, hat man eine passende Überschrift gewählt. „Verleumderische Beweisanträge der Staatsanwälte“ steht in fetten Lettern über dem Konvolut, das Gerhards sofort an seine Fachbeamten weitergereicht hat. Der leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf soll nun bis Montag entscheiden.

Hinter den Kulissen im Landtag hat die Gegenattacke der Verteidiger freilich für einige Irritationen gesorgt, nicht wenige fragen, was eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde bezwecken soll. „Will Ackermann etwa, dass ein Justizminister in eine laufende Hauptverhandlung eingreift, das dürfte es doch nicht einmal in der Schweiz geben“, wird einem dazu erklärt. Schon der Vorgänger von Wolfgang Gerhards hatte jedem politischen Druck widerstanden und seinen Anklägern eben nicht die Kette angelegt. So finden sich am Tag danach die Kontrahenten im Gerichtssaal wieder, und schnell zeigt sich, dass die Stimmung außerordentlich gereizt ist. Als die Ankläger erneut behaupten, Josef Ackermann habe die Aktionäre auf der Mannesmann-Hauptverhandlung im Jahre 2000 falsch informiert, schießt der Anwalt des Bankenchefs, Eberhard Kempf, sofort scharf. „Was gestern üble Nachrede war, ist heute Verleumdung“, ruft er den Anklägern zu, die reagieren blitzschnell. „Ich bitte um Aufnahme des Satzes ins Protokoll“, verlangt Dirk Negenborn und fügt sofort an, dass sich seine Behörde rasch um diesen Vorwurf kümmern werde – ein neues Ermittlungsverfahren drohte. Der Vorsitzenden Richterin Brigitte Koppenhöfer ist dies mehr als peinlich, sie weiß nur zu genau, dass mit solchen Attacken und Gegenattacken vom Kern des Verfahrens abgelenkt werden soll. Als der Verteidiger seine Aussage wenig später zurücknimmt, reagiert sie erleichtert, zumal auch die Staatsanwälte nun keine Neigung mehr zeigen, in Sachen Verleumdung zu ermitteln.

Ein schnelles Ende des Mannesmann-Verfahrens ist trotzdem nicht in Sicht. Seit die Vorsitzende Richterin den Angeklagten zwar Freisprüche avisisert, aber eben auch „gravierende Pflichtverletzungen“ und den „Bruch des Aktienrechtes“ vorgehalten hat, versuchen vor allem die Verteidiger von Josef Ackermann, ihren Mandanten von diesem Makel zu befreien. Auf der anderen Seite legen die Ankläger an jedem Sitzungstag neue Beweisanträge vor, die das Gericht am Ende doch noch davon überzeugen sollen, einen Schuldspruch zu fällen. Während das jedoch ungewiss ist, steht eines fest: Die Richterin hat allen Beteiligten schon einmal diktiert, dass sie die Sommerpause Ende August einzulegen gedenkt.

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