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Wirtschaft: Wenn das Aktienkapital mit dem Verlust verrechnet wird

Wenn Konzernvorstände davon reden, daß sie einen Schnitt machen wollen, dann meinen sie in der Regel, daß sie mit dem ihnen anvertrauten Unternehmen eine bestimmte Phase oder eine Situation abschließen und hinter sich lassen wollen - meist eine schlechte.Denn die Anlässe, an denen die Spitzenmanager solche Formulierungen wählen, sind üblicherweise Hauptversammlungen oder Bilanzpressekonferenzen, auf denen die aktuellen Geschäftsergebnisse präsentiert werden.

Wenn Konzernvorstände davon reden, daß sie einen Schnitt machen wollen, dann meinen sie in der Regel, daß sie mit dem ihnen anvertrauten Unternehmen eine bestimmte Phase oder eine Situation abschließen und hinter sich lassen wollen - meist eine schlechte.Denn die Anlässe, an denen die Spitzenmanager solche Formulierungen wählen, sind üblicherweise Hauptversammlungen oder Bilanzpressekonferenzen, auf denen die aktuellen Geschäftsergebnisse präsentiert werden.Und die sind dann nicht selten tiefrot.

Nun ist das mit dem "Schnitt" natürlich zunächst nur bildlich gemeint.Ernst wird es für die Anteilseigner allerdings, wenn aus dem bildlichen Schnitt ein tatsächlicher Schnitt wird: der Kapitalschnitt.Bei einem Kapitalschnitt geht es vereinfacht gesprochen darum, daß eine Aktiengesellschaft einen Verlust in ihrer Bilanz mit ihrem Aktienkapital ausgleicht.Doch das ist dann schon der letzte Schritt.Wenn eine Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluß einen Verlust aufweist, dann gibt es dafür zunächst so etwas wie eine eiserne Reserve, mit der das Defizit ausgeglichen wird: die gesetzlich vorgeschriebenen und die freien Rücklagen.

Auch wenn der Verlust größer ist als die Rücklagen, gehen deswegen noch nicht automatisch die Lichter aus.Aber wie soll der Buchhalter den restliche Verlustbetrag in der Bilanz unterbringen? Rechnerisch gesehen, wird das Eigenkapital des Unternehmens durch den Verlust aufgezehrt.Doch das gezeichnete Kapital, das in Form von Aktien in den Depots der Aktionäre liegt, ist ein fester Posten in der Bilanz.Den Verlust kann er nicht so einfach davon abziehen.Dann müßte nämlich auf jeder Aktienurkunde der Nennwert um den anteiligen Verlust reduziert werden.Ein viel zu aufwendiges Verfahren.

Also wird das Defizit zunächst auf das nächste Geschäftsjahr übertragen und kann mit späteren Gewinnen ausgeglichen werden - wenn es denn welche gibt.Verluste sind nämlich sehr oft hartnäckige Gesellen, die über mehrere Jahre wachsen und gedeihen.Der Büroartikelhersteller Herlitz weiß zur Zeit ein Lied davon zu singen.

Kritisch wird es, wenn die aktuellen und aufgelaufenen Verluste aus den Vorjahren die Hälfte des Grundkapitals übersteigen.Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist dann gesetzlich verpflichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf der die Aktionäre frisches Kapital in das Unternehmen einschießen müssen.Damit die Sanierung auch Aussicht auf Erfolg hat, werden bei dieser Gelegenheit auch gleich die Altlasten aus der Bilanz getilgt.Dazu wird - mit Zustimmung der Aktionäre - das gezeichnete Aktienkapital herabgesetzt, um mit dem Bilanzverlust verrechnet zu werden.

Statt aber den Nennwert der Urkunden zu reduzieren, wird die Zahl der Aktien entsprechend gesenkt.Wird zum Beispiel das Grundkapital von 100 auf 50 Mill.DM gesenkt, hat ein Aktionär mit 50 Aktien danach nur noch 25 Stück im Depot.Der Wert seines Aktienpakets ändert sich aber nicht, denn an der Börse erhöht sich der Kurs entsprechend dem Zusammenlegungsverhältnis.In dem verdoppelt sich also der Preis einer Aktie.

PETER HEIN

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