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Wirtschaft: Wenn der Alt- zum Plattenbau mutiert

Was müssen Mieter im Zuge einer Wärmedämmung hinnehmen – und was dürfen sie erwarten?

WAS STEHT INS HAUS?

Wir sind Mieter einer Berliner Altbauwohnung. Unser Vermieter teilte durch die Hausverwaltung mit, dass unser Haus wärmegedämmt werden soll. Zum Teil soll auf die Fassade ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden. Teilweise ist auch geplant, Innendämmungen anzubringen. Die Kosten dieser Arbeiten sollen auf den Mietpreis umgelegt werden. Aufgrund der Modernisierung sollen unsere Heizkosten sinken. Während der Bauzeit müssen wir uns auf Lärm, Schmutz und Nutzungseinschränkungen einstellen. Was müssen wir hinnehmen und welche Effekte stellen sich ein?

WAS STEHT IM GESETZ?

Ob ein Altbau nachträglich wärmegedämmt wird, entscheidet der Hauseigentümer, da dies sein Eigentum betrifft. Es ist absehbar, dass zukünftig Altbauten in zunehmendem Maße nachträglich wärmegedämmt werden, weil ab 2012 steuerliche Anreize für diese Investitionen für Hauseigentümer gelten. Es ist sinnvoll, nachträglich Wärmedämmung an Altbauten anzubringen, um Heizenergie zu sparen und somit CO2-Emissionen zu verringern. Verbindet man diese Modernisierung gleichzeitig mit einer ohnehin anstehenden Fassadenrenovierung, kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Wärmedämmung muss nach der Energieeinsparverordnung bemessen werden. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Mauerwerks und der Dämmstoffqualität müssten die Wärmedämmplatten in der Regel etwa 12 bis 14 Zentimeter dick sein. Würde man die Wärmedämmung auf der Innenseite der Außenwand anbringen, könnte eine geringere Schichtdicke ausreichen. Die Entscheidung darüber, welches Wärmedämmsystem Ihr Vermieter anwenden will, liegt bei ihm. Diese Entscheidung haben Sie zu akzeptieren, auch wenn die Arbeiten zum Teil bei Innendämmungen in Ihrer Wohnung vorgenommen werden. Die zeitweise verringerte Wohnqualität berechtigt zu Mietminderung. Mietumlagefähig sind in der Regel nur die Modernisierungsarbeiten, nicht jedoch die in diesem Zusammenhang erbrachten Renovierungen. Die Berechnung muss Ihr Vermieter in der Modernisierungsankündigung offenlegen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Eine Wärmedämmung auf die Fassadenaußenfläche aufzubringen ist bauphysikalisch immer zu bevorzugen. Bei einer Innendämmung würden nicht nur neue Wärmebrücken geschaffen, sondern es würde auch Wohnfläche vernichtet und der betroffene Mieter durch die in der Wohnung stattfindenden Bauarbeiten in erheblicher Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Innendämmung ist daher nicht sinnvoll. Ordnet man sinnvoll Fassadenprofile und Schmuckelemente auf einem Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade an, kann auch bei Altbauten das historische Erscheinungsbild weitestgehend erhalten bleiben. Je nach Außenwandanteil kann die Heizenergieeinsparung zwischen 25 und 40 Prozent liegen. Auch bei vermutlich steigenden Energiepreisen wird zukünftig Ihr Haushaltsbudget entlastet und weniger CO2 an die Umwelt abgegeben.

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