zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Wenn der Streit eskaliert, kommt die Schlichterin

Unzufriedene Bausparer haben eine neue Anlaufstelle für Beschwerden. Ab sofort ist Heidi Lambert-Lang als Ombudsfrau der privaten Bausparkassen für sie zuständig.

Unzufriedene Bausparer haben eine neue Anlaufstelle für Beschwerden. Ab sofort ist Heidi Lambert-Lang als Ombudsfrau der privaten Bausparkassen für sie zuständig. Die soeben in den Ruhestand getretene Richterin, die seit 1981 dem Bundesgerichtshof angehörte, soll Streit zwischen Bausparern und den privaten Kassen außergerichtlich schlichten. "Die Beschwerdeführer können sich darauf verlassen, dass ich unabhängig und neutral urteilen werde", sagte Lambert-Lang am Mittwoch in Berlin. Sie sei weder Angehörige des Verbandes noch Angestellte einer Bausparkasse.

Ombudsmänner und -frauen, die interessenunabhängig und außergerichtlich Streit schlichten sollen, haben seit einiger Zeit Hochkonjunktur. So ernannte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Anfang April einen Streitschlichter, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist seit Mitte Oktober 2001 mit einem Ombudsmann bestückt, zeitgleich taten die privaten Krankenversicherungen das selbe."Motiv der Unternehmen ist, die Beschwerden über diesen Weg zu regeln und möglicherweise teurere Gerichtsurteile zu vermeiden", sagt Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW. Denn: "Viele Leute verstehen den Schlichterspruch als Gerichtsurteil und unterlassen es dann, vor Gericht zu ziehen."

Andreas Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, sieht den Vorteil jedoch vor allem beim Kunden: "Wir wollen unseren Kunden einen optimalen Service bieten", begründet er die Berufung von Lambert-Lang. Jeder Bausparer einer privaten Bausparkasse kann sich mit einer schriftlichen Beschwerde an Lambert-Lang wenden, wenn er zunächst nicht vor Gericht ziehen möchte. Abgesehen von den Portogebühren ist das für ihn umsonst. Lambert-Lang nimmt sich dann der Schlichtung an. Der Schlichterspruch ist für den Kunden nicht verbindlich, er kann den Fall später immer noch gerichtlich weiter verfolgen. Die Bausparkassen haben sich verpflichtet, den Forderungen von Heidi Lambert-Lang bis zu einem Streitwert von 5000 Euro nachzukommen. Die meisten Beschwerden hätten sich bisher um Zinsberechnungen und die unterlassene Aufklärung über die Folgen bestimmter Vertragskonstruktionen gedreht, sagte Zehnder. Der Streitwert habe meist zwischen 2000 und 3500 Euro gelegen.

Der Rat von Verbraucherexperte Bieler: "Die Kunden sollten den Schlichterspruch nie als endgültiges Urteil hinnehmen." Das Verfahren sei keine Ersatzjustiz.

fw

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false