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Wirtschaft: Wenn der Urlaubsort zum Unfallort wird

STRASSBURG (tog).Die Situation ist äußerst lästig, kostet viel Zeit und Geld und kommt in der EU rund 500 000 mal im Jahr vor: Blech stößt auf Blech - und das im Ausland.

STRASSBURG (tog).Die Situation ist äußerst lästig, kostet viel Zeit und Geld und kommt in der EU rund 500 000 mal im Jahr vor: Blech stößt auf Blech - und das im Ausland.Der Urlaubsort wird zum Unfallort.Gerade in der beginnenden Ferienzeit hoffen alle, von dieser internationalen Begegnung der peinlichen Art verschont zu bleiben.Denn selbst wenn niemand zu Schaden kommt, wenn sich nur Stoßstangen biegen und Scheiben splittern, droht auch nach einem kleinen Knall auf fremden Straßen die angeblich schönste Zeit des Jahres zu einer Zeit des Leidens zu werden.Das beginnt mit Sprachproblemen und endet oft Monate später zuhause mit dem resignativen Verzicht auf die Entschädigung.

Gerade deutsche Urlauber sind immer wieder geschockt, daß sich die Polizei im Ausland weigert, an den Unfallort zu kommen, um Schaden und Schuld aktenkundig zu machen.Wenn niemand verletzt wird, so die Auskunft in vielen Ländern, müssen die Unfallbeteiligten die Schadensansprüche unter sich klären.Doch oft ist es schon sprachlich schwierig, sich mit dem einheimischen Unfallverursacher zu verständigen - geschweige denn über die Schuldfrage und die Art und Weise der Entschädigung."Häufig ist es äußerst kompliziert, den Halter und seine Versicherungsgesellschaft eindeutig zu identifizieren, weil die entsprechenden Daten nicht zentral abgerufen werden können", sagt Willi Rothley, der diese Woche im Europaparlament in Straßburg seinen Bericht über die Kraftfahrzeug-Haftpflicht bei Unfällen im Ausland vorgelegt hat.

Selbst wenn man dann mit Lexikon, Händen und Füßen und viel Hartnäckigkeit alle Hürden am fernen Unfallort überwunden hat, heißt das noch lange nicht, daß das Unfallopfer auch tatsächlich die ihm zustehende Entschädigung erhält."Die gegnerische Versicherung verzögert die Schadensregulierung häufig in der Hoffnung, daß das ausländische Opfer seine Ansprüche irgendwann aufgibt", sagt der SPD-Rechtsexperte Rothley.Denn wenn der Geschädigte hart bleibt und durch eine gerichtliche Auseinandersetzung sein Recht einklagen will, dann begibt er sich auf Glatteis.Er muß nämlich am Unfallort die Richter bemühen.Im Ausland ist der Rechtsstreit - mit ungewissem Ausgang - aber bis zu 15 Prozent teurer und kann bis zu acht Jahren dauern.

Um dieses Ärgernis, das jedes Jahr eine halbe Million Europäern nicht nur viel Geld, sondern auch Nerven kostet, endlich aus der Welt zu schaffen, hat die EU-Kommission auf Initiative des Europaparlaments einen Richtlinienvorschlag zur Haftpflichtversicherung vorgelegt, der den Unfallopfern über die Grenzen hinweg zu ihrem Recht - und damit zu ihrer Entschädigung - verhelfen wird.Im Europaparlament fand die EU-Richtlinie bei der Debatte am Mittwoch große Zustimmung.Auch die Versicherungsgesellschaften selbst haben Einverständnis signalisiert.Wenn nach der Sommerpause auch der EU-Ministerrat zustimmt, dann könnte die neue europaweite Kfz-Auslandshaftpflicht schon im nächsten Sommer zur Hauptreisezeit in Kraft treten.

Das Verfahren mit der "Grünen Versicherungskarte" regelt schon seit langem die Schadensfälle, die Ausländer in einem EU-Land bei einem Unfall verursachen.Künftig soll auch in den Fällen, bei denen Einheimische am Unfall schuld sind, der Geschädigte über die Grenzen hinweg außergerichtlich, aber dennoch verläßlich und rasch zu seinem Geld kommen.

Das Europaparlament stimmte am Donnerstag in erster Lesung folgendem Richtlinienentwurf zu: Der Geschädigte kann im Ausland direkt die zuständige Versicherung des Unfallverursachers in Anspruch nehmen und notfalls verklagen.Die 1400 in der EU tätigen Versicherungsgesellschaften müssen künftig überall in der EU einen Beauftragten ernennen, der befugt ist, in ihrem Namen, auf ihre Rechnung und in der jeweiligen Landessprache die Schadensfälle zu regulieren.Damit wird sichergestellt, daß jeder Geschädigte zuhause im eigenen Land einen Ansprechpartner hat.Der zeit- und geldraubende Streit mit den Versicherern im Ausland, dem die meisten Unfallopfer alleine nicht gewachsen sind, wird damit vermieden.Mehr noch: Wenn die zuständige ausländische Versicherungsgesellschaft nicht innerhalb von sechs Monaten den Schadensfall ordnungsgemäß abwickelt, dann muß sie dem Unfallopfer auf die Entschädigung zehn bis zwölf Prozent Verzugs-Zinsen zahlen.

Außerdem müssen in jedem EU-Land Auskunftstellen eingerichtet werden, die nicht nur über den jeweiligen "Schadensregulierungsbeauftragten" Auskunft geben, sondern auch ein Register über Fahrzeuge, die Nummern der Versicherungspolicen sowie Namen und Anschriften der Versicherten führen sollen.Wenn ein Unfallopfer dennoch im Heimatland keinen Beauftragten der zuständigen Versicherung ausfindig machen kann, dann soll eine eigens eingerichtete "Entschädigungsstelle" einspringen.Das Unfallopfer soll, so das Grundprinzip der neuen EU-Regelung, auf jeden Fall und überall in der EU seine ihm zustehende Entschädigung bekommen - im Zweifelsfall aus einem gemeinsamen Garantiefonds der europäischen Versicherer.

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