zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Wenn die Rechnung nicht aufgeht

Was Kunden gegen überhöhte Telefongebühren tun können

Der Urlaub war traumhaft, das Wetter blendend, die Laune ist spitze. Manchmal aber nur bis zur nächsten Telefonrechnung. „Nach dem Urlaub wundern sich viele Telefonierer über hohe Handyrechnungen“, sagt Anke Scheiber von der Stiftung Warentest. „Doch dann ist es oft zu spät. Kunden sollten sich vor Reiseantritt über die Tarife informieren.“ Denn Handy-Gespräche im Ausland sind teurer als zu Hause. Doch was soll der Telefonkunde tun, wenn ihm die Rechnung spanisch vorkommt, er Verbindungen nicht nachvollziehen kann oder ihm die Gebühren überhöht vorkommen?

„Erster Schritt ist eine genaue Prüfung der Rechnung anhand des Einzelverbindungsnachweises“, rät Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Anbieter sind verpflichtet, ihren Kunden diese Listen mit den angerufenen Nummern und der Gesprächsdauer zur Verfügung zu stellen. Oft lassen sich so Unklarheiten klären und man spart die Reklamation. Bleibt ein Rechnungsposten dennoch rätselhaft, kann ein Anruf beim Mobilfunkanbieter hilfreich sein.

„Wir versuchen Problemfälle gemeinsam mit den Kunden zu klären“, heißt es etwa beim Kundenservice von Vodafone. Am häufigsten wundern sich Kunden über die hohen Preise von Servicenummern, die mit der Vorwahl 0190 oder 0137 beginnen. Die Telefongesellschaft kassiert die Gebühren im Auftrag des Diensteanbieters. Bei Rückfragen können Kunden über ihre Telefongesellschaft die Kontaktdaten des Anbieters erfragen. Wer sicher gehen will, bestimmte Vorwahlnummern auf gar keinen Fall anzuwählen, kann von der Telefongesellschaft bestimmte Vorwahlnummern sperren lassen. Das kann vor allem für Eltern Sinn machen, die sich vor horrenden Rechnungen ihrer Kinder schützen wollen.

„Wer ganz sicher ist, ein berechnetes Gespräch nicht geführt zu haben, kann von der Telefongesellschaft auch ein technisches Überprüfungsprotokoll verlangen“, sagt Carola Elbrecht. Bis das vorliegt, können Kunden die Zahlung für die strittigen Rechnungsposten verweigern oder von der folgenden Rechnung abziehen. „Dabei sollten Kunden die Zahlungsverweigerung schriftlich begründen“, empfiehlt die Verbraucherschützerin.

Hilft die Anfrage bei der Telefongesellschaft auch nicht weiter, können sich Kunden an die Verbraucherzentralen wenden – oder den Verbraucherservice der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Knapp 37000 Bürger fragten dort im vergangenen Jahr nach, fast 10000 wegen unklarer oder fehlender Rechnungen (Telefon: 01805 101000). Die Behörde kann beurteilen, ob eine Rechnung gesetzeskonform ist und im Streitfall ein Schlichtungsverfahren einleiten. Doch setzt eine Schlichtung die freiwillige Teilnahme des Anbieters voraus.

Stellt sich der Anbieter stur, bleibt als letzter Ausweg der Gang zum Gericht. Carola Elbrecht hofft, dass dies nach der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes seltener notwendig sein wird: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Anbieter verpflichtet werden, zu Beginn des Gesprächs die Gebühren ansagen zu lassen. Dann wären die Preise für alle Kunden transparent.“

Zur Startseite