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Wirtschaft: Wenn Gerichte Pillenpreise machen

Für den BayerKonzern gab es am Dienstag zwei interessante Orte: Leverkusen, wo die Zahlen für das dritte Quartal vorgelegt wurden, und Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich gestern mit der Frage, wie wirksam die EU-Kommission in Zukunft den Verkauf preiswerter Re-Importe bei Medikamenten durchsetzen kann.

Für den BayerKonzern gab es am Dienstag zwei interessante Orte: Leverkusen, wo die Zahlen für das dritte Quartal vorgelegt wurden, und Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich gestern mit der Frage, wie wirksam die EU-Kommission in Zukunft den Verkauf preiswerter Re-Importe bei Medikamenten durchsetzen kann. 1996 hatten die EU-Wettbewerbshüter Bayer zu einer Buße von drei Millionen Euro verurteilt. Der Konzern hatte nach Ansicht der EU mit Hilfe von Großhändlern in Frankreich und Spanien systematisch verhindert, dass preisgünstige Parallelimporte des Bluthochdruck-Mittels Adalat nach Großbritannien gelangten, wo dieses Produkt viel teurer ist. Bayer klagte dagegen und errang zunächst einen Sieg. Die erste gerichtliche Instanz hob das Bußgeld auf, jetzt geht es um die endgültige Klärung des Falles, der von großer Bedeutung für Europas Pharmamärkte ist. Das Urteil lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Tsp

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