zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Wenn "Raubritter" um die Gunst der Aktionäre werben

Bei Übernahmen wird um Macht und Aktienpakete gekämpftVON PETER HEINÜbernahmen sind für Börsianer der Stoff aus dem die Träume und die Legenden sind.Sie sind nichts anderes als der Kampf zwischen zwei oder mehr Unternehmen um wirtschaftliche Macht und Einfluß.

Bei Übernahmen wird um Macht und Aktienpakete gekämpftVON PETER HEINÜbernahmen sind für Börsianer der Stoff aus dem die Träume und die Legenden sind.Sie sind nichts anderes als der Kampf zwischen zwei oder mehr Unternehmen um wirtschaftliche Macht und Einfluß.Die Spekulanten und Anleger an der Börse spielen dabei die Rolle von Kriegsgewinnlern, die aus dem Geschacher um Aktienpakte, Managerposten und Tafelsilber ihren Profit zu ziehen versuchen. Eine Übernahme bedeutet vereinfacht gesagt: Ein Unternehmen unterbreitet den Aktionären eines anderen Unternehmens ein Kaufangebot für ihre Aktien.Feindlich oder unfreundlich wird dieses Angebot aber erst dann, wenn das Management der ins Visier genommenen Gesellschaft damit ganz und gar nicht einverstanden ist - meist, weil es um den eigenen Posten fürchtet.Die attackierende Gesellschaft, im Fachjargon auch Raider, also Raubritter genannt, kommt mit ihrer Offerte natürlich nur dann zum Zuge, wenn der gebotene Preis mehr oder weniger deutlich über dem aktuellen Börsenkurs liegt.Nur so wird der Raider sicher sein können, daß möglichst viele Aktionäre auf sein Angebot eingehen und er die Aktienmehrheit zusammenbekommt. Neben einem öffentlichen Angebot hat der Raider auch die Möglichkeit, Aktien über die Börse zu kaufen.Allerdings kann er das nicht lange geheimhalten, denn das Wertpapierhandelsgesetz schreibt vor, daß der Besitz eines Aktienpaketes von mehr als fünf Prozent am Aktienkapital dem Vorstand und Aufsichtsrat des betreffenden Unternehmens mitgeteilt werden muß.Die Bekanntgabe ruft die Spekulanten auf den Plan.Sie kalkulieren damit, daß der Raider irgendwann ein offizielles - und höheres - Kaufangebot macht, so daß sie in die Aktie einsteigen.Die zusätzliche Nachfrage treibt den Aktienkurs, was die Sache teurer macht. Eine zusätzliche Schwierigkeit besteht darin, daß sich auch der Übernahmekandidat selbst wehren kann.Nicht selten bringt der drohende Verlust des eigenen Arbeitsplatzes das Management ordentlich auf Trab.Die Unternehmensstrategie wird auf Vordermann gebracht, das Produktprogramm gestrafft und Verlustbringer verkauft.So sollen die Gewinne sprudeln, was dem Aktienkurs auf die Beine hilft - und den Altaktionären könnte es deutlich schwerer fallen, sich von ihren Papieren zu trennen. Die bekannteste in den USA angewandte Abwehrstrategie besteht in der Verabreichung einer Giftpille ("poison pill") an den Kaufinteressenten.Dabei wird in der Satzung festgelegt, daß bei einer Kapitalerhöhung nur die Altaktionäre kaufen können.Der Bieter wird dabei ausgeschlossen.Folge: Seine Quote sinkt, es sei denn er kauft den Aktionären die neuen Papiere wieder ab - für noch mehr Geld.Nach deutschem Recht ist die Giftpille aber unzulässig, weil kein Kaufinteressent von vornherein ausgeschlossen werden darf.Ansonsten aber gibt es anders als in den USA kein Gesetz, daß das Verfahren einer Übernahme ausdrücklich regelt.Es existiert lediglich ein sogenannter Übernahmekodex, den allerdings nur rund die Hälfte aller börsennotierten Unternehmen auf freiwilliger Basis anerkannt hat - davon nur 25 der im Dax enthaltenen Gesellschaften.Warum es in Deutschland dennoch relativ selten zu feindlichen Übernahmen kommt, liegt am Einfluß der Banken, die fast in jedem Aufsichtsrat vertreten sind.Nicht selten ziehen sie hinter den Kulissen die Fäden und sorgen dafür, daß sich die Unternehmen einigen, bevor die Börse Wind von der Sache bekommt.

PETER HEIN

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false