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Wirtschaft: Wer den Schaden hat…

Die Bahn hat angedroht, eine Schadenersatzklage gegen ProBahn-Chef Karl-Peter Naumann einzuleiten – weil der behauptet hatte, „jeder zweite Kunde zahlt zu viel für sein Ticket“. Aber das ist nach Meinung von Experten gar nicht so einfach.

Die Bahn hat angedroht, eine Schadenersatzklage gegen ProBahn-Chef Karl-Peter Naumann einzuleiten – weil der behauptet hatte, „jeder zweite Kunde zahlt zu viel für sein Ticket“. Aber das ist nach Meinung von Experten gar nicht so einfach. Grundlage für eine solche Klage wäre Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches („Schadenersatz“) und Paragraf 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Damit die Bahn mit ihrer Klage Erfolg hat, müssten zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens müsste die Aussage des Bahnkritikers falsch sein – den Wahrheitsbeweis wird er selbst antreten müssen. Darüber hinaus müsste die Bahn nachweisen, dass ihr Geschäft durch den umstrittenen Satz des Bahn-Kritikers geschädigt worden ist. Das wäre der Fall, wenn wegen der Aussage weniger Menschen mit der Deutschen Bahn fahren als vorher – und dem Unternehmen dadurch Einnahmen entgehen. Der Nachweis dürfte nach Einschätzung von Anwälten schwierig sein. Einfacher wäre es, nur einen Unterlassungsanspruch gegen den Bahn-Kritiker durchzusetzen. Damit könnte die Bahn ihrem Kritiker per Gerichtsbeschluss verbieten, den Satz noch einmal zu wiederholen. Würde er es trotzdem machen, drohte ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. pet

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