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Wirtschaft: Wer über den Betrieb vorsorgt, wird doppelt belohnt

Bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben – und fahren damit oft besser als mit dem Riester-Zuschuss

Die betriebliche Altersvorsorge könnte zum Star der Rentenreform werden. Denn die Vorteile gegenüber der privaten Riester-Rente sind erheblich. Sie lassen sich so zusammenfassen:

Während die Riester-Förderung mit mickrigen 38 Euro Grundzulage in den ersten beiden Jahren startete und bis 2008 nur allmählich ansteigt, geht es bei der Betriebsrente gleich richtig zur Sache: Vier Prozent seines Bruttoeinkommens, maximal 2448 Euro in diesem Jahr, kann der Arbeitnehmer einzahlen und dabei Steuern sowie Sozialabgaben sparen. Denn bis zu diesem Höchstbetrag bleibt das Einkommen steuerfrei – es sind darauf auch bis zum Jahr 2008 keine Sozialabgaben abzuführen. Je nach Steuersatz gibt der Staat also indirekt unter Umständen mehr als die Hälfte dazu.

Die Gelder lassen sich bei einer Vielzahl von Kunden in einem Vertrag günstiger verwalten. Während die Verwaltungskosten bei einer einzelnen Rentenversicherung zehn oder 15 Prozent der Einzahlung verschlingen können, sind es etwa bei einem großen Pensionsfonds nur etwa fünf Prozent, die für die Verwaltung verbraucht werden.

Der Sparer muss nicht viel mehr tun, als ein paar Unterschriften zu leisten. Der Arbeitgeber übernimmt die Formalitäten, führt auch die Beiträge ab. Anders als bei der Riester-Rente muss auch nicht jedes Jahr die Förderung neu beantragt werden. Außerdem besteht die Chance, dass der Arbeitgeber noch einen Zuschuss drauflegt. Für etwa 20 Millionen Arbeitnehmer sind bislang Tarifverträge vereinbart worden, viele davon sehen einen Arbeitgeberzuschuss vor.

Das Motto der Betriebsrente lautet: „Sparlohn statt Barlohn". Der Arbeitnehmer soll über einen Gehaltsverzicht – auch „Entgeltumwandlung" genannt – fürs Alter vorsorgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Vorsorgemodell anzubieten. Die Reformpläne der Regierung sehen zudem vor, dass man künftig seine betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel mitnehmen kann.

Für die betriebliche Altersvorsorge sind fünf Durchführungswege zugelassen:

Die Direktzusage: Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage und bildet dafür Rückstellungen. Die Rente fließt später aus der Kasse des Betriebes. Diese Variante kommt bislang am häufigsten vor.

Die Unterstützungskasse: Diese externe Versorgungseinrichtung wird meist von mehreren Arbeitgebern gemeinsam finanziert. Auf Leistungen daraus besteht für Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch, die Zuwendung bleibt in der Ansparphase steuerfrei.

Die meisten der bisher vereinbarten Tarifverträge lassen die Wahl zwischen der Riester-Förderung mit Zulagen oder der Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Für die Direktzusage und die Unterstützungskasse ist aber per Gesetz keine Riester-Förderung zulässig. Anders sieht es hingegen bei den drei weiteren Durchführungswegen aus.

Direktversicherung: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes, der dann in eine Lebensversicherung eingezahlt wird. Wenn keine andere betriebliche Altersvorsorge besteht, muss der Arbeitgeber das Sparen mit der Direktversicherung in jedem Fall anbieten. Der Chef kann dann aber den Versicherer bestimmen.

Pensionskasse: Es handelt sich hierbei wie bei den Unterstützungskassen um rechtlich selbstständige Organisationen, die Gelder für die Betriebsrenten verwalten. Im Prinzip ist die Pensionskasse nichts anderes als eine spezielle Lebensversicherungsgesellschaft. Die Anlagevorschriften entsprechen denen bei Lebensversicherungen. Damit ist die Anlage recht sicher, aber im Einzelfall nicht besonders ertragreich.

Pensionsfonds: Dieser Durchführungsweg ist neu geschaffen worden. Die vom Betrieb unabhängigen Pensionsfonds sind weitgehend frei darin, wie sie das Geld der Arbeitnehmer investieren. Bis zu 100 Prozent in Aktien sind erlaubt, wodurch die Renditechancen steigen. Die Pensionsfonds müssen ihren Kunden aber zu Rentenbeginn mindestens das eingezahlte Geld garantieren.

Welche Art der Förderung ist sinnvoller? Sollten Arbeitnehmer die Riester-Zulagen in Anspruch nehmen, oder fahren sie mit der Entgeltumwandlung (Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge) besser? Grundsätzlich gilt: Je höher die Steuerlast, desto stärker profitiert der Beschäftigte von der Entgeltumwandlung. Gutverdiener und Singles sollten daher unbedingt von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen. Aber auch für Durchschnittsverdiener ist diese Variante attraktiv, denn immerhin spart man nicht nur Steuern, sondern – zumindest bis 2008 – auch Sozialabgaben.

Hingegen ist ab zwei Kindern meist die Riester-Förderung vorteilhafter. Grund: Für jedes Kind gibt es zurzeit 46 Euro Zulage extra. Diese Zulage steigt bis 2008 auf 185 Euro. Nachteil der Riester-Förderung: Die Auszahlung ist nur als Rente erlaubt. Bei der Entgeltumwandlung sind auch Einmalzahlungen möglich.

Andreas Kunze

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