zum Hauptinhalt

Wer zahlt: Was Kunden zusteht

Auch bei Schnee und Eis können Fluggäste möglicherweise Ausgleichszahlungen für Flugausfälle verlangen. „Die Airlines sind verantwortlich dafür, dass ihre Maschinen einsatzbereit sind“, sagte die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, Eva Klaar.

Auch bei Schnee und Eis

können Fluggäste möglicherweise Ausgleichszahlungen für Flugausfälle verlangen. „Die Airlines sind verantwortlich dafür, dass ihre Maschinen einsatzbereit sind“, sagte die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, Eva Klaar. Dazu zähle auch, Enteisungsmittel zu besorgen. Anders sei es, wenn die Flugsicherheit Flüge absage. Dann liege höhere Gewalt vor. In diesem Fall muss die Airline ihre Kunden nur mit Essen und Trinken versorgen und ihnen ein Hotel bezahlen, falls es erst am nächsten Tag weitergeht. Kunden, denen die Reiselust vergangen ist, können ihre Tickets nach fünfstündiger Wartezeit zurückgeben und sich ihr Geld zurückholen. hej

Zur Startseite