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Wirtschaft: Werbung: Irreführende Slogans

Werbeangaben wie "Free ins Net" oder "Internet umsonst" sind irreführend, wenn nutzungsabhängige Telefongebühren anfallen. Das berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift "Computer und Recht" (Ausgabe 12 / 2000) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Az.

Werbeangaben wie "Free ins Net" oder "Internet umsonst" sind irreführend, wenn nutzungsabhängige Telefongebühren anfallen. Das berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift "Computer und Recht" (Ausgabe 12 / 2000) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 3 U 54 / 00). Wer sich erstmals um einen Internetzugang bemühe, müsse annehmen, dass er für die Benutzung des Internet nichts zu zahlen brauche. Aber auch die Internetsurfer, die von den Telefonkosten wissen, gehen nach Ansicht der Richter bei dem vermeintlichen Gratis-Angebot von einer Neuerung aus. Diese Irreführung lasse sich auch nicht durch einen Sternchen-Hinweis ausschließen. Der Leser würde auf Grund des Blickfangs den Hinweis überlesen.

gms

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