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Wirtschaft: WestLB: Bank kommt mit Millionen-Bußgeld davon

Das seit fast fünf Jahren laufende Steuerstrafverfahren gegen die WestLB soll gegen Geldbußen von rund 16 Millionen Mark eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf beantragte gegen den Vorstandsvorsitzenden der Bank, Friedel Neuber, ein Bußgeld von 300 000 Mark und gegen die Bank eines von 15 Millionen Mark.

Das seit fast fünf Jahren laufende Steuerstrafverfahren gegen die WestLB soll gegen Geldbußen von rund 16 Millionen Mark eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf beantragte gegen den Vorstandsvorsitzenden der Bank, Friedel Neuber, ein Bußgeld von 300 000 Mark und gegen die Bank eines von 15 Millionen Mark. Drei Bankmanager sollen Strafbefehle erhalten. Das Amtsgericht Düsseldorf muss der Einstellung noch zustimmen.

Die Staatsanwälte ermittelten gegen die WestLB wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Insgesamt seien von 4200 Kunden mit Hilfe der Bank Gelder im Umfang von etwa 1,2 Milliarden Mark anonym ins Ausland transferiert worden, um die Quellensteuer zu umgehen. Dabei sei ein Steuerschaden von geschätzten 95 Millionen Mark entstanden, erklärte der ermittelnde Staatsanwalt Michael Schwarz. Die Strafverfolger beantragten gegen den inzwischen aus dem Amt geschiedenen WestLB-Vorstand Rudolf Holdijk als Hauptverantwortlichen zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zu den Bewährungsauflagen gehört die Zahlung von 150 000 Mark an die Staatskasse. Gegen zwei Bankdirektoren sollen Geldstrafen innicht genannter Höhe verhängt werden.

Der scheidende Bankchef Neuber soll 300 000 Mark, vier weitere Vorstände jeweils 150 000 Mark an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Ihnen hält die Staatsanwaltschaft zwar Mitverantwortung in geringem Umfang vor, sie hätten aber "insbesondere keine Kenntnis von dem Umfang des im Zeitraum 1992 bis 1994 bankseitig durchgeführten anonymisierten Transferaufkommens zu Gunsten von Kunden der WestLB" gehabt, sagte der Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Hans-Reinhard Henke. Neuber und die übrigen Vorstände gelten nach Zahlung der Buße als nicht vorbestraft und als unschuldig.

Selbstkritik gewürdigt

Die Bank als Körperschaft des öffentlichen Rechts soll 15 Millionen Mark Geldbuße zahlen, da sie nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz für das strafrechtlich relevante Verhalten der Leitungsebenen einstehen muss. Nach Angaben der Staatsanwälte sind die Beteiligten mit der vorgeschlagenen Erledigung des Verfahrens einverstanden. Henke hielt der Bankführung zu Gute, dass sie sich selbstkritisch mit den Vorwürfen auseinander gesetzt habe. Die Bank sei bereit, nach Kräften an der Enttarnung bisher anonymer Steuerhinterzieher mitzuwirken. Zum Teil nach Selbstanzeigen liefen rund 1500 Verfahren gegen Kunden der WestLB, von denen etwa 700 erledigt seien. Gegen rund 50 Mitarbeiter der Bank seien ebenfalls noch Verfahren offen, die gegen Geldbußen eingestellt werden dürften.

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