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Wirtschaft: WestLB: Spaltung der Landesbank überzeugt EU-Kommission nicht

Im Streit um die unbegrenzte staatliche Haftung für die Westdeutsche Landesbank (WestLB) sind EU-Kommission und Bundesregierung einen Schritt weiter gekommen. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti begrüßte am Freitag grundsätzlich einen Vorschlag zur Aufteilung der WestLB in einen privaten und einen öffentlich-rechtlichen Teil.

Im Streit um die unbegrenzte staatliche Haftung für die Westdeutsche Landesbank (WestLB) sind EU-Kommission und Bundesregierung einen Schritt weiter gekommen. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti begrüßte am Freitag grundsätzlich einen Vorschlag zur Aufteilung der WestLB in einen privaten und einen öffentlich-rechtlichen Teil. Sein Sprecher sagte, es blieben jedoch noch viele offene Fragen. "Wir müssen eine übergreifende Lösung für das gesamte deutsche öffentliche Bankensystem finden."

An dem Gespräch mit Monti nahmen für das Land Nordrhein-Westfalen Finanzminister Peer Steinbrück und WestLB-Chef Friedel Neuber sowie für die Bundesregierung der Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser teil. Die EU-Kommission fordert grundsätzliche Veränderungen bei der öffentlichen Haftung für Landesbanken und Sparkassen, weil diese dem EU-Wettbewerbsrecht widerspricht. Am Freitag stand nur ein Lösungsmodell zur Debatte - der Vorschlag der WestLB.

Peer Steinbrück skizzierte im Anschluss an das Gespräch mit Monti das Modell Nordrhein-Westfalens. Geplant ist eine Aufteilung der WestLB in eine öffentlich-rechtliche Landesbank und eine private Tochter. In welchem Verhältnis das Kapital zwischen der öffentlichen-rechtlichen Staatsbank und der privaten Geschäftsbank aufgeteilt werden soll, ist noch unklar. "Wir wissen es noch nicht", sagte Steinbrück. Er forderte allerdings eine Patronatsbeziehung zwischen beiden Banken. Das heißt, die öffentlich-rechtliche Staatsbank übernimmt für eine bestimmte Zeit Verluste der Tochter zu marktüblichen Bedingungen.

Koch-Weser betonte, für die Bundesregierung sei das WestLB-Modell nur einer von möglichen Lösungsansätzen. Der Grundsatzstreit über das öffentlich-rechtliche Bankensystem in Deutschland werde damit nicht aus der Welt geschafft. "Es war der Anfang eines möglichen Durchbruchs", sagte Koch-Weser, "es ist noch viel harte Arbeit zu leisten." Montis Sprecher sagte, die vorgeschlagene Patronatsbeziehung zwischen dem privaten und öffentlich-rechtlichen Bankteil bleibe unbefriedigend. Möglicherweise könne die öffentliche Haftung für die Staatsbank weiterhin auf die Geschäftsbank ausgeweitet werden. Als ungeklärt gilt auch die Frage der genauen Trennlinie zwischen den Aktivitäten der Staatbank und denen der Geschäftsbank. Auch hier werden verkappte Garantien befürchtet.

Steinbrück verspricht sich von der Aufteilung der WestLB auch eine Lösung für ein weiteres Problemes, das die WestLB mit der EU hat. Die Kommission hat entschieden, dass die Übertragung der Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes auf die Düsseldorfer Landesbank im Jahre 1992 eine unzulässige Beihilfe gewesen ist. Deshalb soll die WestLB einen Betrag von 2,2 Milliarden Mark einschließlich Zinsen an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzahlen. Die Bundesregierung hat dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Eine Entscheidung ist frühestens in diesem Jahr zu erwarten. Steinbrück hofft auf einen Vergleich mit der Kommission, wenn die Wohnungsbauförderungsanstalt der öffentlich-rechtlichen Muttergesellschaft zugeschlagen wird.

Um zu einer grundsätzlichen Lösung im Konflikt um die Landesbanken zu kommen, hatte die EU-Kommission am 26. Januar die Bundesregierung in einem offiziellen Schreiben zur Stellungsnahme aufgefordert. Sie betrachtet das System von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung als staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb verzerrt. Unter Anstaltslast versteht man die institutionelle Absicherung der Bank im Falle eines Konkurses. Gewährträgerhaftung bedeutet, dass die öffentliche Hand im Zweifelsfall für die Verbindlichkeiten einer Bank oder Sparkasse haftet. Die Bundesregierung hat jetzt um eine Verlängerung der vierwöchigen Frist gebeten, innerhalb derer sie Stellung nehmen muss. Koch-Weser soll in den kommenden Wochen in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter für alle Bundesländer eine einvernehmliche Lösung suchen. "Wir wollen rasch voran kommen", sagte Koch-Weser. Im letzten Jahr legte die Europäische Bankenvereinigung wegen vermuteter Wettbewerbsverzerrungen Klage bei der EU-Kommission ein. Wegen dieser Klage ist die EU-Kommission verpflichtet, das System der öffentlichen Haftungsinstrumente zu überprüfen.

msb

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