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Wirtschaft: Wettbewerb: EU überlässt Markt nationaler Regelung

Öffentliche Unternehmen, die regional tätig sind oder ohne Gewinninteresse arbeiten, brauchen in Zukunft keine Eingriffe seitens der EU-Kommission zu befürchten. In einem Richtlinienentwurf hat die EU-Kommission am Mittwoch Kriterien dafür festgelegt, wie Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Grundversorgung auf europäischer Ebene in Zukunft behandelt werden sollen.

Öffentliche Unternehmen, die regional tätig sind oder ohne Gewinninteresse arbeiten, brauchen in Zukunft keine Eingriffe seitens der EU-Kommission zu befürchten. In einem Richtlinienentwurf hat die EU-Kommission am Mittwoch Kriterien dafür festgelegt, wie Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Grundversorgung auf europäischer Ebene in Zukunft behandelt werden sollen. Darin erklärte die Kommission, dass sie nicht gegen Kultureinrichtungen oder Schwimmbäder vorgehen wolle, durchaus jedoch gegen international tätige öffentlich-rechtliche Banken. Grundsätzlich soll es bei den Mitgliedstaaten liegen, die Bereiche des öffentlichen Interesses abzugrenzen.

Mit dieser Festlegung kommt die EU-Kommission der Aufforderung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten nach, ihre Position zur Daseinsvorsorge weiter zu entwickeln. Die deutschen Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten gedroht, der für das Gipfeltreffen in Nizza geplanten EU-Reform nicht zuzustimmen, wenn die Frage der öffentlichen Grundversorgung bis dahin nicht geklärt werde. Diese war in der Vergangenheit unter anderem am Fall Westdeutsche Landesbank (WestLB) zum Streitpunkt geworden. Es geht darum, inwieweit es im konkreten Fall wirklich um öffentliche Leistungen, wie ein flächendeckendes System öffentlicher Sparkassen und die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, geht oder eher um rein ökonomische Aktivitäten öffentlicher oder privater Unternehmer.

Letztere müssen nach Auffassung der Kommission den EU-Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln unterliegen. Dies gelte besonders dann, wenn es sich dabei um eine wirtschaftliche Tätigkeit handele, die zwischen den Mitgliedstaaten verkehrsfähig sei. Nicht diesen Regeln unterworfen sind nach Auffassung der Kommission karitative und religiöse Unternehmen sowie Unternehmen, die nur lokal und regional, also nicht grenzüberschreitend tätig sind. Die Kommission will die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Interesse der Verbraucher und der notwendigen Daseinsvorsorge beachten. Sie will jedoch auch dafür sorgen, dass es nicht zu Wettbewerbsbeschränkungen kommt, die über das für den engeren Begriff der Daseinsvorsorge notwendige Maß hinaus gehen.

Voraussetzung für eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Unternehmen und der Europäischen Kommission sei umfassende Transparenz, erklärte gestern eine Sprecherin von Kommissionspräsident Romano Prodi. Mit diesen Kriterien schließt die Kommission eine breite Palette von im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge tätigen Unternehmen aus. Ängste, die von Ministerpräsidenten hinsichtlich sozialer Einrichtungen geschürt wurden, sind damit ausgeräumt. Die Kommission behält sich jedoch vor, alle Bereiche der Daseinsvorsorge, die von breitem öffentlichen Interesse sind, im Einzelfall zu prüfen wie bisher. Öffentliche Zuschüsse gelten nur dann als akzeptabel, wenn sie sich ausschließlich auf die "Mehrkosten" beschränken, die durch den speziellen öffentlichen Auftrag entstehen. Beihilfen, wie sie an öffentlich-rechtliche Landesbanken geflossen sind, werden dagegen von der Kommission weiterhin abgelehnt.

Prodis Sprecher Jonathan Faull sagte über den TV-Markt, es dürfe öffentliches Fernsehen geben. Der Mitgliedstaat, der den Auftrag dazu erteile, müsse jedoch deutlich machen, worin die öffentliche Aufgabe bestehe. Dabei müsse auch über Kosten gesprochen werden. "Die Verpflichtungen für das (öffentliche) Fernsehen müssen transparent sein", forderte Faull.

msb

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