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Wettbewerb: EU will Neufassung des VW-Gesetzes kippen

Die EU-Kommission fordert, dass das Vetorecht für Niedersachsen bei Volkswagen abgeschafft wird. Anderenfalls kann die Kommission zum wiederholten Mal beim Europäischen Gerichtshof klagen. Der Streit für das VW-Schutzgesetz erreicht einen neuen Höhepunkt.

Die Neufassung des VW-Gesetzes wird von der EU-Kommission angegriffen. Die EU-Behörde leitete dazu ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Berlin müsse das Vetorecht für das Land Niedersachsen bei Volkswagen abschaffen, entschied die Kommission am Donnerstag in Brüssel laut EU-Kreisen. Die Kommission nahm offiziell zunächst keine Stellung.

Damit erreicht der seit Jahren dauernde Streit zwischen Berlin und Brüssel um das Schutzgesetz für Volkswagen einen neuen Höhepunkt. Das Bundeskabinett hatte die Neufassung Ende Mai beschlossen. Sie beinhaltet die Regelung, dass Niedersachsen mit 20 Prozent sein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung behält. Nach dem Aktienrecht üblich sind 25 Prozent.

Das höchste EU-Gericht hatte 2007 die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Aktien besitzt. Brüssel pocht darauf, dass Berlin das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) komplett in nationales Recht umsetzt. Falls Berlin die Neufassung des fast 50 Jahre alten Gesetzes nicht ändert, kann die Kommission erneut beim EuGH klagen. (nal/dpa)

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