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Wettbewerb: Kartellbehörden wollen Gaspreise kontrollieren

Die Kartellbehörden der Bundesländer und das Bundeskartellamt wollen künftig ihren Kampf gegen überhöhte Gaspreise koordinieren. Eine zeitgleiche Preisabfrage soll die Verbraucher vor überhöhten Tarifen schützen.

Berlin - Die Behörden hääten auf ihrem jüngsten Treffen vereinbart, künftig jeweils am 1. November die Preise der Gasunternehmen abzufragen, um zu prüfen, ob ein Missbrauch der Gasmonopole vorliege, teilte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) am Freitag mit. Ein einheitliches Abfragemuster zum selben Stichtag soll die Vergleichbarkeit der Preise gewährleisten. Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung.

«Es ist gut, wenn die Länder und das Bundeskartellamt geschlossen der Energielobby entgegentreten», sagt Rhiel. Im Kampf gegen überhöhte Gaspreise sei Einigkeit gefragt. Der Staat müsse die Verbraucher vor Ausbeutung durch die Energiekonzerne schützen, solange es keinen fairen Wettbewerb gebe und Verbraucher nicht zu günstigeren Anbietern wechseln könnten. Es sei sinnvoll, so Rhiel, die Abfrage nicht jeweils zum Beginn der Heizperiode am 1. Oktober vorzunehmen, sondern etwas später innerhalb der Heizperiode, wenn die Gasunternehmen ihre Preisanpassungen wie üblich vollzogen haben. Nach Angaben des Energie-Informationsdienstes müssen die Verbraucher so viel für Gas bezahlen wie nie zuvor.

Der Bund der Energieverbraucher bezeichnete die geplante gemeinsame Preisabfrage der Kartellbehörden als ein wichtiges politisches Signal. «Wir begrüßen das ausdrücklich», sagte der Vorsitzende der Interessenvereinigung, Aribert Peters, in Bonn. Es sei aber überzogen, daran die Erwartung an niedrigere Gaspreise für die Verbraucher zu knüpfen. Allerdings habe er die Hoffnung, dass die Energieunternehmen bei den Gaspreisen «künftig Augenmaß walten lassen», sagte Peters.

In Hessen hat Rhiel nach Angaben seines Ministeriums 42 Gasunternehmen aufgefordert, ihre Preise zum 1. November für sechs unterschiedliche Verbrauchsfälle (jährliche Abnahmemenge 500 kWh, 7000 kWh, 20 000 kWh, 35 000 kWh, 90 000 kWh und 150 000 kWh) dem Wirtschaftsministerium mitzuteilen. Ferner sollen die Unternehmen Angaben zur gesamten Gasabgabemenge und zu den Kosten für das eigene Leitungsnetz machen. Erst Ende September 2005 habe der Minister Kartellverfahren gegen 12 Gasunternehmen in Hessen abgeschlossen und dabei für 367 500 hessische Haushalte Preisabschläge von durchschnittlich 62 Euro je Haushalt erreicht. (tso/dpa)

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