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Wirtschaft: Wettbewerbsvorteil für Landesbanken?

Erklärung im neuen EU-Vertrag BERLIN/AMSTERDAM (mo).Die am Dienstag abend auf dem EU-Gipfel von Amsterdam erzielte Einigung über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute wird vom Bonner Sparkassen- und Giroverband begrüßt.

Erklärung im neuen EU-Vertrag

BERLIN/AMSTERDAM (mo).Die am Dienstag abend auf dem EU-Gipfel von Amsterdam erzielte Einigung über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute wird vom Bonner Sparkassen- und Giroverband begrüßt.Die Regierungschefs beschlossen, die Landesbanken und Sparkassen zum Teil von den EU-Wettbewerbs- und Beihilfenregeln auszunehmen.Die Vergünstigungen sollen der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen, aber nicht über diesem Rahmen liegen.Man gehe davon aus, daß Organisationsform und Tätigkeit mit den EU-Wettbewerbsregelungen übereinstimmten, hieß es beim Sparkassenverband.Die Bundesregierung habe den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland verdeutlicht.Anders sieht das der Bundesverband Deutscher Banken in Köln.Die Bundesregierung, heißt es hier, habe sich mit ihren Bemühungen, die Gewährsträgerhaftung der Sparkassen und Landesbanken durch die Länder in einem Protokoll zum Maastricht II Vertrag zu verankern, nicht durchsetzen können.Man gehe davon aus, daß die EU-Kommission das Hauptprüfungsverfahren zur nicht marktgerechten Verzinsung des in einzelnen Landesbanken eingebrachten Wohnungsbauvermögens umgehend einleiten würde.Im November 1996 hatte der Kölner Bankenverband die EU-Kommission gebeten, ein Prüfverfahren zu eröffnen.Er moniert, daß die Landesbanken - auch in Berlin - nicht bereit sind, für das vom Land zur Verfügung gestellte Vermögen Zinsen zu zahlen.Hierin sehen die privaten Geschäftsbanken einen unzulässigen staatlichen Wettbewerbsvorteil.Anfang 1995 hatten sie Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

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