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Wirtschaft: Wichtige Änderungen für Privatvermögen

BERLIN .Das neue Jahr bringt einige neue Gesetze, die Verbraucherund Privatleute empfindlich treffen können.

BERLIN .Das neue Jahr bringt einige neue Gesetze, die Verbraucherund Privatleute empfindlich treffen können.

Halbierter Steuersatz.Mit Wirkung zum 1.Januar werden Veräußerungsgewinne von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen nicht mehr mit dem halbierten Satz versteuert.Hat früher ein Selbständiger sein Unternehmen aufgegeben, so mußte er nach Paragraph 34 Einkommensteuergesetz nur den halben Steuersatz auf den Erlös zahlen.Verkaufte etwa ein Architekt bei einem regulären Steuersatz von 50 Prozent sein Büro für eine Mill.DM, so reduzierte sich der Satz auf 25 Prozent.Er mußte also nur 250 000 DM zahlen.Vom ersten Januar an entfällt der Paragraph.Ein Unternehmen am 31.Dezember zu verkaufen oder am 1.Januar, wird zu einer Entscheidung über eine Viertelmillion steuerfreien Geldes.Ältere Unternehmer, die sich mit Ruhestands-Gedanken trugen, werden in den letzten Wochen des Jahres darüber nachdenken, ob sie diese Entscheidung nicht vorziehen.

Wesentliche Beteiligung.Vor dem 1.Januar gilt die Beteiligung an einem Unternehmen dann als "wesentlich", wenn der Anteilseigner mehr als 25 Prozent hält.Künftig wird die Wesentlichkeitsgrenze bei zehn Prozent liegen.Verkäufe des unwesentlicher Unternehmensanteilanteile sind von der Einkommensteuer befreit.Wer nicht vor dem 1.Januar die Beteiligung auf zehn Prozent oder weniger reduziert, wird künftig bei Verkauf Steuern zahlen - und zwar, siehe oben, den vollen Steuersatz.

Spekulationsfrist.Nach der alten Rechtsprechung konnten Immobilien zwei Jahre nach Erwerb verkauft werden.Wer vorher verkaufte, zahlte Einkommensteuer, weil der Fiskus davon ausging, daß Kauf und Verkauf gewerbsmäßigen Charakter hatten.Wer länger als zwei Jahre im Besitz der Immobilie war, in dessen Privatbesitz war sie übergegangen, und Verkäufe von Privatbesitz sind steuerfrei.Künftig muß zehn Jahre lang mit der Immobilie leben, wer sie steuerfrei veräußern will.Für Aktien gilt ab Januar eine Spekulationsfrist von einem Jahr, bisher waren es sechs Monate.

KATHRIN SPOERR

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