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Wirtschaft: Widerrechtliche Spekulationsgewinne: Bisher keine Belege für Börsengeschäfte von Terroristen

Die zuständigen deutschen Aufsichtsbehörden haben bisher keine Hinweise darauf gefunden, dass im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in New York und Washington Börsenteilnehmer und somit möglicherweise auch Terroristen widerrechtliche Spekulationsgewinne mit Insidergeschäften erzielt haben. Im Prinzip könnten sich Akteure an den internationalen Finanzmärkten der durchaus bekannten und üblichen Mittel der Leerverkäufe oder Termingeschäfte bedienen, wenn sie vorher über die Anschläge informiert sind, und auf fallende Aktienkurse setzen.

Die zuständigen deutschen Aufsichtsbehörden haben bisher keine Hinweise darauf gefunden, dass im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in New York und Washington Börsenteilnehmer und somit möglicherweise auch Terroristen widerrechtliche Spekulationsgewinne mit Insidergeschäften erzielt haben. Im Prinzip könnten sich Akteure an den internationalen Finanzmärkten der durchaus bekannten und üblichen Mittel der Leerverkäufe oder Termingeschäfte bedienen, wenn sie vorher über die Anschläge informiert sind, und auf fallende Aktienkurse setzen.

Wusste ein Akteur von dem bevorstehenden Anschlag auf das World Trade Center, könnte er an der Terminbörse Verkaufsopionen erworben haben. Diese berechtigen ihn, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien zu einem "heute" festgelegten Preis zu verkaufen. Zweites Instrument sind so genannte Leerverkäufe. Bei einem Leerverkauf stößt ein Spekulant zunächst geborgte Aktien ab, um sich nach dem von ihm erwarteten Kurseinbruch wieder billiger einzudecken und die geliehenen Werte zurückzugeben.

Die Deutsche Börse in Frankfurt (Main) teilte auf Anfrage mit, man habe für die Zeit um den 11. September sowohl den Handel mit einzelnen Aktien als auch mit einzelnen Terminprodukten, die an der Europäischen Terminbörse Eurex gehandelt werden, beobachtet. Die Beobachtung habe sich sowohl auf die Höhe der Umsätze, die festgestellten Preise als auch auf die Menge und die Zeitpunkte des Handels - also beispielsweise vormittags oder nachmittags - erstreckt. Dabei seinen keine ungewöhnlichen Handelsmuster zu erkennen gewesen. Welche Werte die Handelsaufsicht konkret untersucht habe, wollte ein Sprecher der Deutschen Börse nicht sagen. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass es sich hierbei um große Versicherungs- und Luftfahrttitel gehandelt hat. Seit Tagen im Gespräch sind unter anderem die Versicherungsgesellschaften Münchener Rück, Axa und Swiss Re. Bei den Airlines wird vor allem immer wieder die Deutsche Lufthansa genannt. Die Aktie der Münchener Rück hatte allein am Tag des Anschlags 16 Prozent verloren, an den drei Tagen zuvor je vier bis fünf Prozent.

Deutsche Privatanleger können allerdings in der Regel keine Leerverkäufe tätigen. Vor allem große institutionelle Anleger wie beispielsweise Investmentfonds sind in dieser Art Geschäfte aktiv. Für einen genauen Nachweis, müsse man ohnehin jedes einzelne Geschäft anschauen, schränkten Experten zudem ein.

Die Untersuchung beziehe sich aber nur auf Geschäfte, die über die Börse getätigt worden seinen, sagte der Sprecher der Deutschen Börsen. Verkaufe eine Bank "X" an eine Bank "Y" eine größere Menge Wertpapiere unter Ausschluss der Börse direkt (Blockverkäufe), sei dies Sache des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe). Eine Sprecherin des BAWe sagte, dass es sich bei den bisherigen Ermittlungen, die das Amt eingeleitet habe, noch um routinemäßige Voruntersuchungen handele. Eine regelrechte Insider-Untersuchung sei noch nicht eingeleitet worden. Dafür wäre es wohl auch noch zu früh, denn die relevanten Daten der Banken, die dem Bundesaufsichtsamt alle Wertpapiergeschäfte melden müssen, seinen gerade erst bei der Behörde eingegangen. Wie lange die Untersuchungen andauern werden, konnte die Sprecherin nicht sagen.

Finanzmarktexperten halten jedoch auch noch ein anderes Argument der Theorie der "Insidergeschäfte", mit denen der Terror finanziert werden könnte, entgegen. Es ist möglich - wenn auch nur mit erheblichem Aufwand - solche Geschäfte zurückzuverfolgen. Dabei würden die Fahnder dann auch auf die versteckten Konten der Terrororganisationen stoßen. "Sind die Konten aber erst einmal enttarnt, werden die darauf befindlichen Gelder wohl beschlagnahmt, die Terroristen würden ihre finanzielle Basis einbüßen", sagte ein Banker.

dr

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