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Wirtschaft: Wie Arbeitsplätze gerettet werden können

Wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlen kann und die Überschuldung droht, greift das Insolvenzrecht . Der Vorstand kann beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen und versuchen, das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu retten.

Wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlen kann und die Überschuldung droht, greift das Insolvenzrecht . Der Vorstand kann beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen und versuchen, das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu retten.

Die Möglichkeiten dafür wurden 1999 mit der Verabschiedung des neuen Insolvenzgeldes verbessert . Ziel: Den betroffenen Konzern möglichst zu retten – notfalls auch in Teilen. Dann werden einzelne Geschäftsbereiche ausgegliedert und aus ihnen neue Gesellschaften gebildet. Das neue Gesetz ermöglicht die Erstellung eines so genannten Zwangsvergleichs oder Insolvenzplans . Dieser sieht den Verzicht der Gläubiger auf ihre Schuldenforderungen ebenso vor wie den Verzicht auf Sicherheiten auf Unternehmer und Arbeitnehmerseite.

Die Einschnitte können Erfolg haben: „ Herlitz hätte nach altem Recht nicht gerettet werden können“, sagt Rechtsanwalt Peter Leonhardt, der für die Insolvenz des Schreibwarenherstellers zuständig war. Aber: „Drei Monate nach Einreichen des Insolvenzantrags muss der Sanierungsplan stehen.“

Während dieser Zeit bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen und die Arbeitnehmer werden weiterbezahlt. Das Geld dafür wird aus der Insolvenzgeldversicherung abgezapft. Dafür zahlen die Unternehmen Beiträge ein, die als Umlage oft in Sozialversicherungsgeldern enthalten sind. Die Arbeitsagenturen verwalten die Auszahlung. Stellt das Unternehmen nach Ablauf der dreimonatigen Frist ein glaubhaftes Sanierungskonzept vor, müssen die verbliebenen Arbeitnehmer kaum mit Kürzungen rechnen: Während der Insolvenzphase kommt das betroffene Unternehmen weder für Schulden noch für Gehälter auf. Das bedeutet Einsparungen besonders für Firmen mit einem großen Mitarbeiterstamm.

Allerdings entscheidet jeder Gläubiger für sich, ob er das Sanierungskonzept akzeptiert. Gelingt es, eine Firma als Ganzes zu erhalten, können Aktiengesellschaften wie Walter Bau sogar ihre Existenz an der Börse sichern. jer

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