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Wirtschaft: Wie die Bürger hinters Licht geführt werden

Rolf Peffekoven über die fehlenden Maut-Milliarden und das Staatsdefizit

Die Bundesregierung hat für das laufende Jahr einen Einnahmeausfall von rund zwei Milliarden Euro wegen der Maut zu beklagen. Das würde bei unveränderten Ausgaben die gesamtstaatliche Defizitquote – die ohnehin seit nun schon drei Jahren deutlich über der Grenze von 3 Prozent liegt – erneut um rund 0,1 Prozentpunkte erhöhen.

Da der Bundesminister der Finanzen nicht müde wird, die Einhaltung der Drei–ProzentGrenze für das jeweils nächste Jahr anzukündigen, könnte ein noch höheres Staatsdefizit in diesem Jahr den Bürgern wohl nicht mehr verständlich gemacht werden. Deshalb wird nun wie folgt argumentiert: Die Maut-Ausfälle sollen zur Hälfte durch Schadensersatzleistungen der Toll-Collect-Unternehmen abgedeckt werden. Hierbei würde es sich um zusätzliche Einnahmen handeln, die tatsächlich das Staatsdefizit vermindern. Nicht erwähnt wird aber, dass die Unternehmen die Schadensersatzleistungen steuermindernd geltend machen werden. Von daher werden wieder geringere Steuereinnahmen anfallen, was die Defizitquote wieder erhöhen wird.

Die andere Hälfte der Mautausfälle soll dadurch finanziert werden, dass die Deutsche Bahn ein vom Bund gewährtes Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Das ist für die gesamtstaatliche Defizitquote nicht relevant, denn durch diese Operation wird der Vermögensstand des Bundes nicht verändert, sondern lediglich die Vermögensstruktur: An die Stelle einer Forderung gegen die Deutsche Bahn tritt ein Guthaben. Für die Ermittlung der Defizitquote nach dem Maastrichter Vertrag gelten aber die Kategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Danach steigt ein Defizit, wenn der Vermögensstand reduziert wird. Ein Defizit sinkt, wenn das Vermögen zunimmt.

Um die Deutsche Bahn, deren Eigentümer der Bund ist, nicht in Finanzierungsschwierigkeiten zu bringen, soll die Bahn das Darlehen des Bundes durch Aufnahme eines Kredits am Kapitalmarkt ersetzen. Statt die Mautausfälle über einen öffentlichen Kredit zu finanzieren, der sich in der gesamtstaatlichen Defizitquote niederschlagen würde, verschuldet sich im Ergebnis der Bund in seiner Funktion als Unternehmer, was zur privatwirtschaftlichen Verschuldung zählt und deshalb auf das gesamtstaatliche Defizit nicht angerechnet wird. Ökonomisch sind beide Vorgänge wohl gleich zu beurteilen.

Ähnliche Ausweichaktionen sind seit Jahren das Parken von Post- oder Telekom-Aktien bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die zu überwiegendem Teil im Eigentum des Bundes steht. Auch bei diesen Operationen liegt ökonomisch gesehen Staatsverschuldung vor, die allerdings als privatwirtschaftliche Verschuldung ausgewiesen wird. Das gleiche gilt für den Plan, Kredite über die bundeseigene Verkehrs-Infrastruktur-Finanzierungsgesellschaft aufzunehmen, falls Schadensersatzforderungen gegenüber Toll Collect nicht durchsetzbar sein sollten.

All diese Formen der kreativen Buchführung führen zu einer Verschleierung der tatsächlichen finanziellen Lage des Staates, die der Bürger kaum noch durchschauen kann. Deshalb müsste bei der Vorlage eines jeden öffentlichen Haushalts – also von Bund, Ländern und Gemeinden – auch die gesamtstaatliche Defizitquote (in der Abgrenzung des Maastrichter Vertrags) ausgewiesen werden. Diese Forderung gilt für alle finanzpolitischen Entscheidungen. Die Bürger haben Anspruch darauf zu erfahren, wie durch konkrete Beschlüsse die gesamtstaatliche Defizitquote beeinflusst wird.

Wäre man dem in der Vergangenheit nachgekommen, dann wäre zum Beispiel offen gelegt worden, dass das Vorziehen der Steuerreform (zusätzliche Steuersenkung um etwa neun Milliarden Euro) die gesamtstaatliche Defizitquote im Jahre 2004 um immerhin fast 0,4 Prozentpunkte erhöht hat. Von der damals von allen Parteien beschlossenen Finanzierung der Steuerausfälle sind nur die bescheidenen Kürzungen von Ausgaben und das Streichen von Steuervergünstigungen defizitwirksam, nicht dagegen die quantitativ stark zu Buche schlagenden Privatisierungserlöse. Wer sich das klar macht, weiß auch, was er von den Beteuerungen zu halten hat, alsbald die Defizitquote unter die Drei-Prozent-Grenze zu bringen: gar nichts!

Professor Rolf Peffekoven ist Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

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