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Wirtschaft: Wie die Kunden profitieren

DÜSSELDORF . Noch werden Lebensversicherungen im Vergleich zu anderen Anlageformen steuerlich enorm bevorzugt.

DÜSSELDORF . Noch werden Lebensversicherungen im Vergleich zu anderen Anlageformen steuerlich enorm bevorzugt. Hier ein Überblick.

Die Erträge der Lebensversicherung sind steuerfrei - der Versicherte kassiert sie netto wie brutto. Darüber freuen sich vor allem diejenigen, die mit ihren jährlichen Zinseinkünften die Sparerfreibetrags-Grenzen von derzeit noch 6100 (Ledige) und 12 200 DM (Verheiratete) überschreiten. Ab dem kommenden Jahr werden diese Beträge halbiert. Dann sind nur noch Kapitaleinkünfte von 3100 DM (Ledige) und 6200 DM bei gemeinsam veranlagten Verheirateten steuerfrei - ein triftiges Argument für die Lebensversicherung. Dabei gilt: Je höher der Grenzsteuersatz, desto lohnender ist die Versicherung.

Ganz glatt geht die Rechnung aber nur bei der klassischen Kapitallebensversicherung auf, bei der die angesparten Prämien und Erträge in einer Summe am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Bei der Rentenversicherung hingegen wird der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Das ist der Anteil der Rente, der aus Kapitalerträgen stammt. Der Ertragsanteil wird nach dem Alter bei Antritt der Rente bemessen. Bei Versicherten, die mit 60 in den Ruhestand gehen, beträgt er 32 Prozent, im Ruhestandsalter von 65 Jahren sind es nur noch 27 Prozent. Wer die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung wieder als Rente anlegt, muß den Ertragsanteil der Rentenzahlungen ebenfalls versteuern.

Zusätzlich lassen sich die Beiträge zur Lebensversicherung als Sonderausgaben im Rahmen der sogenannten Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Aber: Das gilt nicht für fondsgebundene Policen. Und: In den Genuß des Sonderausgaben-Abzugs kommen nur Beamte und Selbständige, normale Arbeitnehmer haben ihre Möglichkeiten bereits mit den Abgaben für die Sozialversicherung erschöpft.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den steuerlichen Hebel. Wer mit anderen Geldanlagen eine den Lebensversicherungen entsprechende steuerfreie Verzinsung von fünf Prozent bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent erzielen will, muß eine Anlage finden, die eine Rendite von 7,7 Prozent abwirft. Wenn auch noch die Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können, wird die Rechnung noch günstiger. In diesem Beispiel "spart" der Anleger in jedem Jahr 35 Prozent der Beiträge. Denn er zieht sie zu 100 Prozent vom Einkommen ab und spart die Steuer darauf, zahlt also effektiv nur 65 Prozent.

Was läßt sich daraus für die Vermögensplanung ableiten? Wer Beiträge zur Lebensversicherung absetzen kann (Selbständige), sollte diese Möglichkeit auf jeden Fall ausschöpfen. Der doppelte Steuervorteil ist unschlagbar und daher auch für renditehungrige, risikofreudige Anleger interessant.

Arbeitnehmer, die dagegen nur in den Genuß des einfachen Vorteils steuerfreier Erträge kommen und hohe Gewinne erwarten, dürften mit Aktienfonds oder einer direkten Investition in Aktien besser bedient sein, sofern sie bereit sind, das entsprechende Risiko einzugehen. Wer hingegen sehr sicherheitsbetont ist, sollte zu einer Lebensversicherung greifen.

Alle Steuervorteile greifen aber nur, wenn die Lebensversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Der Vertrag muß mindestens zwölf Jahre lang laufen, man muß mindestens fünf Jahre lang Beiträge bezahlen, und beim Tod der versicherten Person müssen mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme ausbezahlt werden.

Eine Klippe für den Steuerzahler wurde hingegen im März entschärft: Änderungen der Vertragsbedingungen werden jetzt nicht mehr als Laufzeitunterbrechung gewertet. Das heißt: Wer seinen Vertrag aufstockt, für den läuft in alter Beitragshöhe die Zwölfjahresfrist weiter - nur für den Erhöhungsbetrag beginnt die Frist neu.

FRANK WIEBE (HB)

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