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Wirtschaft: Wie Sie die Steuerbelastung senken können

Kommenden Montag steigt die Mehrwertsteuer. Statt 16 Prozent müssen Verbraucher 19 Prozent Steuer zahlen, wenn sie ein Auto oder einen Pullover kaufen.

Kommenden Montag steigt die Mehrwertsteuer. Statt 16 Prozent müssen Verbraucher 19 Prozent Steuer zahlen, wenn sie ein Auto oder einen Pullover kaufen. Man kann jedoch auf den letzten Drücker noch einige Euro sparen, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv):

ZÄHLERSTAND ABLESEN

Notieren Sie Silvester den Zählerstand Ihres Strom- oder/und Gasverbrauchs. Denn für die bis zum 31. Dezember gelieferte Energie darf der Versorger nur 16 Prozent Mehrwertsteuer berechnen. Notieren Sie den Stand und schicken Sie die Angaben an Ihren Versorger. Achten Sie bei der nächsten Abrechnung darauf, ob die Mehrwertsteuer für Dezember richtig angegeben ist.

TELEFONRECHNUNG

KONTROLLIEREN

Bei der Verbraucherzentrale Berlin (VZ Berlin) häufen sich derzeit die Beschwerden über die Telekom. Denn in der Januarrechnung, die die Kunden schon jetzt bekommen haben, werden bereits 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet. Zu Recht, sagt die VZ. Denn die 19 Prozent beziehen sich nur auf die Grundgebühr. Diese wird nach den Vertragsbedingungen der Telekom jedoch im Voraus gezahlt – die Grundgebühr für Januar wird also bereits im Dezember fällig. Dagegen werden die Gesprächsgebühren nachträglich in Rechnung gestellt – für diese darf die Telekom daher in der Januar-Rechnung weiterhin nur 16 Prozent Mehrwertsteuer zugrunde legen.

ZWISCHENABRECHNUNGEN VERLANGEN

Grundsätzlich gilt: Für die Frage, ob der alte oder der neue Mehrwertsteuersatz maßgeblich ist, ist bei Waren das Lieferdatum, bei Dienstleistungen der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Leistung abgeschlossen ist. Aus steuerlichen Gründen kann es daher ratsam sein, einen größeren Auftrag in zwei kleinere Teile zu spalten. Beispiel: Sie wollen Ihre Küche und Ihr Wohnzimmer streichen lassen. Ist der gesamte Auftrag im Januar abgeschlossen, werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Vereinbaren Sie jedoch, dass das Wohnzimmer bis zum 31. Dezember fertiggestellt wird und der Maler erst anschließend die Küche streicht, müssen Sie für den ersten Teilauftrag nur 16 Prozent zahlen.

ZU SPÄTE LIEFERUNG

Wer zahlt, wenn der Möbel- oder Autohändler Ihnen versprochen hatte, dass die Couch oder der Neuwagen noch im Dezember bei Ihnen ist, den Termin aber nicht einhält? Die typische Juristenantwort: Das hängt davon ab. Ist der Händler an der Verzögerung schuld, müssen Sie nur 16 Prozent zahlen, auch wenn die Ware im Januar oder Februar 2007 geliefert wird. Ist allerdings der Händler für die Verspätung nicht verantwortlich, kommen Sie um die 19 Prozent nicht herum. Das ist etwa der Fall, wenn ein Zulieferer überraschend pleite gegangen ist.

GUTSCHEINE

Wer zu Weihnachten einen Gutschein geschenkt bekommen hat, kann diesen ohne Einschränkung auch nach dem 1. Januar einlösen. Das gilt sowohl für Einkaufsgutscheine als auch für Gutscheine, die eine Dienstleistung (Wellnessbehandlung, Massage, Ballonfahrt) beinhalten. Allerdings mit einem feinen Unterschied: Bei Gutscheinen über eine Dienstleistung, bei denen der Anbieter mit dem alten Steuersatz von 16 Prozent kalkuliert hat, kann dieser von Ihnen nicht nachträglich einen Nachschlag verlangen. Lösen Sie dagegen einen Einkaufsgutschein im neuen Jahr ein, müssen Sie beim Kauf jedoch die erhöhte Mehrwertsteuer von 19 Prozent zahlen. Heike Jahberg

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