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Wirtschaft: Wilde Spekulationen über die Spekulationssteuer

Wie die Steuer ausgestaltet werden soll, ist noch unklar – In Wahrheit geht es um das Bankgeheimnis

Berlin. Als der Bundesfinanzminister im Herbst 1996 die Telekom-Aktie verkaufte, war der Kleinaktionär das liebste Kind der deutschen Politiker. Explizit wurde mit der Steuerfreiheit für eventuelle Kursgewinne für die Aktie geworben. Als Riester im vergangenen Jahr „seine“ Rente dem Volk schmackhaft machte, wurde der Kleinaktionär erneut umworben. Manche Modellrechnung, die eine hübsche Zusatzrente versprach, lässt sich allenfalls mit Kursgewinnen realisieren.

Doch nun ist aus dem vorbildlichen Kleinanleger, der die deutsche Aktienkultur überhaupt erst ermöglicht hat, plötzlich der Spekulant geworden, den es zu schröpfen gilt. Mit der Spekulationssteuer. Rund 500 Millionen Euro im Jahr hat die Koalition schon mal eingeplant.

Nun ist unbestreitbar, dass nur ein Bruchteil der Steuerpflichtigen ihre Spekulationsgewinne auch wirklich beim Finanzamt angibt. Steuern bezahlen derzeit nur die Dummen, sagen selbst Finanzbeamte. Weil die schon existierende Spekulationssteuer somit in der Praxis ungerecht ist, wird sie derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Schon deshalb sind die Politiker tatsächlich im Zugzwang.

Aber – da sind sich Banker, die Manager von Investmentfonds, Steuerberater und politische Opposition einig – mit der beabsichtigten Neuregelung wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wie unausgegoren das Vorhaben derzeit noch ist, zeigt sich auch an den Stellungnahmen einzelner Politiker zu den vielen Fragen, die das Vorhaben aufwirft. Offen ist bisher, welcher Kurs denn als Kaufkurs zu Grunde gelegt wird, wenn der Anleger über Jahre immer wieder die gleiche Aktie zu unterschiedlichen Kursen gekauft hat. Gilt dann der letzte oder ein Durchschnittskurs als Grundlage?

Was geschieht mit eventuellen Verlusten? Kann ich Verluste überhaupt gegenrechnen, bis zu welcher Höhe und für welche Zeiträume? Die Politik hüllt sich in Schweigen oder rudert zurück.

Wie lange soll die Steuer eigentlich zurückwirken? Kritiker machen auf juristische Probleme aufmerksam. Christine Scheel, Finanzexpertin der Grünen, hat inzwischen klar gestellt, es sei nicht Absicht der Koalition, „Bürger zu bestrafen, die langfristig etwas für ihre Altersvorsorge getan hätten“. Denn was passiert zum Beispiel einem heute 60-jährigen Bürger, der seit Jahren eine Altersvorsorge auf Aktienbasis aufbaut. Wenn er jetzt bei einem Verkauf Steuern zahlen muss, dürfte seine Lebensplanung zusammenbrechen. Auch die Sozialdemokraten versuchen, die verunsicherten und aufgebrachten Bürger zu beruhigen. Generell solle, wer Altersvorsorge betreibt, künftig nicht der Spekulationssteuer unterliegen. Aber wie wird Altersvorsorge künftig definiert? Sind dann nur noch Riester-Produkte steuerfrei?

Den Befürwortern der Spekulationssteuer, wie dem Verdi Vorsitzenden Frank Bsirske, stellen sich solche Fragen offenbar nicht mit Dringlichkeit. Sie verwiesen auf Großbritannien und die USA, wo die Steuer längst existiere und die Umsetzung kein Problem sei. Doch in den USA unterscheiden die Steuerbehörden (wie derzeit auch in Deutschland) sehr wohl zwischen kurz- und langfristigen Anlagen. Wer Aktien weniger als ein Jahr hält, zahlt für Spekulationsgewinne den vollen Einkommenssteuersatz, der in den USA allerdings nur bei maximal 38,5 Prozent liegt. Wer die Papiere erst später verkauft, zahlt pauschal maximal 20 Prozent, Steuerzahler mit einem niedrigen Einkommen sogar nur zehn Prozent. Verluste können mit einem Betrag bis zu 3000 Dollar gegengerechnet werden.

In Großbritannien existiert die Kapital-Gewinnsteuer, wie sie dort heißt, seit 1965. Ausgerechnet Labour hat in den vergangenen Jahren den Zugriff gelockert. Der maximale Steuersatz auf Spekulationsgewinne beträgt zehn Prozent. Verluste können gegengerechnet werden. Doch die Briten sind sich auch einig, die Steuer ist höchst kompliziert und bietet zahlreiche Schlupflöcher.

Doch vielleicht bleibt von dem Vorhaben in Deutschland nur eines übrig: die Kontrollmitteilungen der Banken und damit die Aushöhlung des Bankgeheimnisses (Lexikon auf dieser Seite). Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jörg-Otto Spalier bestätigt dem Tagesspiegel prompt, das sei „der eigentlich dicke Brocken“. Und eventuelle Kontrollmitteilungen bergen Gefahren für Steuersünder. „Natürlich werden wir misstrauisch, wenn plötzlich 40 Deutsche-Bank-Aktien auftauchen, von denen wir vorher nie etwas erfahren haben“, sagt ein Berliner Finanzbeamter.

Daniel Rhee-Piening

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