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Wirtschaft: "Wir brauchen ein Haushaltssicherungsgesetz"

In den nächsten Wochen wird die Bundesregierung den Bundeshaushalt 1999 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 1999 bis 2002 im Bundestag einbringen.Nach dem Haushaltsentwurf der alten Bundesregierung, an den die neue Regierung allerdings nicht gebunden ist, war - bei Investitionsausgaben von 57,5 Mrd.

In den nächsten Wochen wird die Bundesregierung den Bundeshaushalt 1999 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 1999 bis 2002 im Bundestag einbringen.Nach dem Haushaltsentwurf der alten Bundesregierung, an den die neue Regierung allerdings nicht gebunden ist, war - bei Investitionsausgaben von 57,5 Mrd.DM - eine Nettokreditaufnahme von 56,3 Mrd.DM geplant.Nach Art.115 Abs.1 Grundgesetz (GG) dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten.Diese Grenze wurde in dem noch von Theo Waigel entworfenen Haushalt gerade einmal um 1,2 Mrd.DM unterschritten.Auch das war nur möglich, weil Tilgungsstreckungen im Umfang von 13,4 Mrd.DM vorgenommen und Privatisierungserlöse in Höhe von 5 Mrd.DM in den Haushalt eingestellt wurden.

Die neue Bundesregierung geht - im Vergleich zum Haushaltsentwurf ihrer Vorgängerin - von einem um 10 Mrd.DM höheren Haushaltsdefizit aus.Sie läuft daher Gefahr, mit der Kreditbegrenzung des Art.115 GG in Konflikt zu geraten.Eine Umstrukturierung der Bundesausgaben hin zu mehr Investitionsausgaben dürfte in der kurzen Frist und im erforderlichen Umfang (etwa 10 Mrd.DM) angesichts der Inflexibilität des Haushalts nicht möglich sein.Es wird der Bundesregierung deshalb kaum gelingen, für 1999 einen Haushalt vorzulegen, der die Kreditgrenze des Art.115 GG beachtet.

Eine Ausnahme von dieser Regelung wäre nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, wie es in § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes definiert ist.Allerdings wird man eine solche Störung für das Jahr 1999 nicht annehmen können.Nach allen vorliegenden Prognosen werden im kommenden Jahr die Preisniveaustabilität und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht erreicht werden, das (reale) Bruttoinlandsprodukt wird mit knapp zwei Prozent zunehmen und die Arbeitslosigkeit zumindest leicht rückläufig sein.Selbst wenn man wegen der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts unterstellen würde, müßte nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Bundesregierung im einzelnen nachweisen, daß eine erhöhte Kreditaufnahme geeignet ist, die Beschäftigungslage zu verbessern.Auch das wird ihr nicht gelingen.

In dieser Situation muß die Bundesregierung unverzüglich ein Programm für die Kürzung der öffentlichen Ausgaben entwerfen und konsequent durchsetzen.Dafür bedarf es eines Haushaltssicherungsgesetzes, um auch in Leistungsgesetze eingreifen und damit die rechtlich und gesetzlich festgelegten Ausgaben vor allem im Bereich der Transferausgaben senken zu können.Nur so kann es der Bundesrepublik gelingen die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zurückzugewinnen.

Professor Rolf Peffekoven ist Mitglied des Sachverständigenrates.

ROLF PEFFEKOVEN

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