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Wirtschaft: Wirtschaft soll ab 2008 weniger Steuern zahlen

25 Prozent Kapitalertragsteuer ab 2009

Von Antje Sirleschtov

25 Prozent Kapitalertragsteuer ab 2009 Berlin - Unter der Führung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf die Reform der Unternehmensteuer geeinigt. Ab 2008 sollen Unternehmen durch die Senkung der Körperschaft- und Gewerbesteuer von heute 38,65 auf dann 29,83 Prozent um rund 30 Milliarden Euro entlastet werden. Davon entfallen zwei Milliarden Euro auf die Kapitalertragsteuer, die ab 2009 einheitlich 25 Prozent betragen wird.

Im Gegenzug wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung erweitert und die Unternehmen so wieder mit rund 25 Milliarden Euro belastet. Die Reform wird damit Bund und Länder rund fünf Milliarden Euro kosten. Koch und Steinbrück gehen allerdings davon aus, dass die Neuregelungen im Steuerrecht mittelfristig zu weniger Steuerausfällen führen werden. Bundestag und Bundesrat wollen über die Gesetzentwürfe im kommenden Frühjahr beraten. „Die Richtung stimmt“, sagte am Donnerstag Jürgen Thumann, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), zur Einigung.

Steuersenkung: Ab 1. Januar 2008 soll die Körperschaftsteuer auf 15 Prozent gesenkt werden. Zusammen mit der Absenkung der Gewerbesteuermesszahl, einem Wert, der zur Gewerbesteuerberechnung herangezogen wird, soll die Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften auf 29,83 Prozent gesenkt werden. Großen Personengesellschaften wird die Thesaurierung von Gewinnen gestattet, die im Unternehmen bleiben. Sie sollen mit knapp 29 Prozent besteuert werden. Die entnommenen Gewinne unterliegen weiterhin der Einkommensteuer.

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer soll ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt werden. Damit erhöhen sich die Einkommen- und Körperschaftsteuern. Allerdings soll der Anrechnungsfaktor, bei dem später die Steuerschuld bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerberechnung gemindert wird, von 1,8 auf 3,8 erhöht werden. Die bisherige Hinzurechnungspflicht von 50 Prozent aller Dauerschuldzinsen soll aufgehoben werden. Ab 2008 müssen Firmen 25 Prozent aller Finanzierungskosten (Zinsen, Leasing, Mieten und Pachten) bei der Gewerbesteuerberechnung mit versteuern.

Zinsschranke: Eines der wichtigsten Ziele der Reform-Unterhändler war es, die künstliche Verlagerung von in Deutschland erwirtschafteten Gewinnen in Niedrigsteuerländer einzudämmen. Dazu soll es eine „modifizierte Zinsschranke“ geben. Unternehmen, die mehr als eine Million Euro Zinsen bilanzieren, sollen demnach einen „angemessenen“ Teil ihrer Zinsen versteuern müssen. Vorgesehen sind 30 Prozent. Im Gegenzug soll der gegenwärtige Paragraf 8a des Körperschaftsteuergesetzes wegfallen, der bislang eine ähnliche Zielrichtung hat, in der Wirkung jedoch umstritten ist.

Personengesellschaften: Für Personenunternehmen und Einzelunternehmer (Selbstständige) soll eine Investitionsrücklage geschaffen werden. Sie sollen jährlich 25 Prozent des Gewinnes (maximal 100 000 Euro) steuerfrei für künftige Investitionen zurücklegen können. Der Fiskus soll erst darauf zurückgreifen dürfen, wenn die Investitionen nicht in den folgenden vier Jahren getätigt werden.

Abgeltungssteuer: Ab 2009 können Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne mit 25 Prozent steuerlich abgegolten werden. Wer einen geringeren persönlichen Steuersatz hat, darf gegenüber dem Finanzamt am Jahresende nachberechnen und zu viel erhobene Steuern zurückverlangen.

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