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Wirtschaft: Wirtschaft soll für dicke Kinder zahlen

Verbraucherministerin Künast plant neuen Fonds / Verbraucherinformationsgesetz wird wieder aufgenommen

Berlin (fw/pet). Das Bundesverbraucherministerium will nach Informationen dieser Zeitung einen Fonds für dicke Kinder einrichten, an dem sich auch die Ernährungsindustrie beteiligen soll. Der Fonds soll Aufklärungskampagnen über die Folgen der Fehlernährung bei Kindern finanzieren, sagte Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, dem Tagesspiegel. Das Verbraucherministerium bestätigte die Pläne: „Es wird daran gearbeitet“, sagte eine Sprecherin von Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne).

Künast hatte bereits im vergangenen Sommer eine Kampagne gestartet, um auf die Folgen von Übergewicht für Kinder aufmerksam zu machen. Jedes fünfte Kind und jeder dritte Jugendliche sind nach Erkenntnissen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zu dick. Dafür wird zum großen Teil die Ernährungsindustrie verantwortlich gemacht, die in der Werbung auch Lebensmittel mit hohem Fett- und Zuckergehalt als gesunde Nahrung anpreist. Experten befürchten, dass durch ernährungsbedingte Krankheiten wie Diabetes und Gelenkschäden enorme Kosten auf die Gesundheitssysteme zukommen.

Das Verbraucherministerium will daher einen Fonds einrichten, der über die Folgen von Fehlernährung aufklären soll. Wie viel Geld in diesen Fonds fließen soll, ist aber noch offen. Die Wirtschaft warte jetzt auf eine konkrete Vorlage aus dem Verbraucherministerium, hieß es aus Wirtschaftskreisen.

Ulrike Höfken, die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, sagte, „Es ist wünschenswert, dass die Wirtschaft sich finanziell daran beteiligt.“ Ob die Wirtschaft den Fonds selbst finanzieren soll oder das Verbraucherministerium ebenfalls Geld zuschießt, wird noch diskutiert. Die Industrie warnte vor einseitigen Belastungen. „Wenn es eine Fondslösung geben solle, dann müssten sich alle Seiten daran beteiligen, auch der Bund“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Peter Traumann, dem Tagesspiegel. „Es kann nicht sein, dass die Industrie bezahlt und Dritte darüber entscheiden, was mit dem Geld passiert.“ Man wolle „so zügig wie möglich“ eine Entscheidung herbeiführen, sagte die Künast-Sprecherin.

Zudem will das Verbraucherministerin in Kürze einen neuen Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz vorlegen, kündigte die Grünen-Politikerin Höfken an. Das Verbraucherministerium bestätigte lediglich, dass ein neuer Entwurf geplant sei, wollte aber keine Einzelheiten nennen. Der erste Entwurf war im Juni 2002 von der Union im Bundesrat gestoppt worden. Ziel des Gesetzes war es, Bürgern gegenüber Behörden einen Anspruch auf Informationen über Qualität und Gefährlichkeit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständenzu geben. Darüber hinaus sollten Behörden von sich aus über gesundheitsschädigende Produkte oder Inhaltsstoffe informieren dürfen. Der ursprüngliche Plan, Verbrauchern auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen einzuräumen, war nachWiderstand aus dem Kanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium aus dem Entwurf gestrichen worden. Der zweite Entwurf soll einen Schritt weitergehen. Ziel ist es nach Auskunft Höfkens, den Konsumenten einen zusätzlichen Informationsanspruch darauf geben, wie die Produkte hergestellt werden. Dabei geht es um ökologische, ethische und soziale Standards. Die Auskunftspflicht soll gegenüber Behörden und – anders als beim ersten Entwurf – auch gegenüber Unternehmen bestehen. „Der neue Entwurf geht über die erste Fassung hinaus“, sagte die grüne Verbraucherpolitikerin Höfken. Es gebe diesmal einen größeren Konsens mit der Union, dass es ein Verbraucherinformationsgesetz geben solle. „Die Wirtschaft hat ihre Selbstverpflichtung nicht wahrgenommen“, sagte die Politikerin. „Das hat gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung notwendig ist.“

Die CDU zeigte sich am Montag jedoch skeptisch. Der Knackpunkt sei, so die verbraucherpolitische Sprecherin Ursula Heinen, dass Künast die Unternehmen selbst zur Information verpflichten wolle. Das käme für die CDU nur in Frage, wenn diese Regelung EU-weit gelte, da sonst erhebliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Industrie zu befürchten seien. Wenn Künast auf ihren Maximalforderungen bestehe, werde man nicht zusammenkommen. Der beste Weg sei ohnehin eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, sagte Heinen.

Die Wirtschaft lehnt das Gesetz ab. „Ein solches Gesetz kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Rezepte offenlegen müssen“, sagte BVE-Chef Traumann. „Das kann Wettbewerbern einen Vorteil eröffnen.“

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