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Wirtschaft: Wirtschaftsprüfer wollen besser werden Plädoyer für mehr Transparenz und Qualitätskontrolle

Frankfurt (Main) (ro). Eine verschärfte Haftung für Wirtschaftsprüfer und die Trennung von Wirtschaftsprüfung und Beratung sind untaugliche Mittel zur Verbesserung der Arbeit der Prüfer.

Frankfurt (Main) (ro). Eine verschärfte Haftung für Wirtschaftsprüfer und die Trennung von Wirtschaftsprüfung und Beratung sind untaugliche Mittel zur Verbesserung der Arbeit der Prüfer. Das ist jedenfalls die Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer, die für eine bessere Qualitätskontrolle der Prüfer durch unabhängige Experten plädiert. Generell gehen die Vorschläge der Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeit der Wirtschaftsprüfer nach Ansicht von Kammerpräsident Hubert Graf von Treuberg in die richtige Richtung. „Mehr Transparenz und erweiterte Berichtspflichten sind richtig und notwendig“, sagte Treuberg am Dienstag in Frankfurt. Der Kammerpräsident kritisierte, dass aufgrund von „Einzelfällen“ wie etwa bei Holzmann oder Comroad auf die gesamte Branche eingeprügelt werde. Angesichts von 9000 Wirtschafts und Buchprüfern sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gebe es nur wenige kritische Fälle. Im vergangenen Jahr hat sich die Wirtschaftsprüferkammer selbst mit rund 200 leichten Verstößen befasst, 60 Vorgänge landeten bei der Staatsanwaltschaft. In sieben Fällen gab es rechtskräftige Urteile.

Zu den Fällen, die jetzt von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden, gehören auch Comroad und KPMG. Bisher gilt die Auflage, dass Ermittlungen gegen Wirtschaftsprüfer erst dann eingeleitet werden können, wenn der Strafprozess gegen beschuldigte Manager abgeschlossen ist. Bei Comroad war dies Mitte November der Fall. Treuberg erwartet allerdings kein Strafverfahren gegen KPMG, höchstens eine Geldbuße. Im Fall Holzmann ermitteln die Staatsanwälte schon seit Jahren gegen die KPMG.

Wenig hält von Treuberg von einer prinzipiellen Trennung von Wirtschaftsprüfung und Beratung. Dies verkenne den Alltag in den Unternehmen und werde die Qualität der Prüfung nicht stärken, sondern belasten. Nur in Ausnahmefällen sei eine Trennung sinnvoll, etwa bei der Beratung von Großprojekten der Informationstechnologie. „Nicht Prüfung und Beratung gehören ins Zentrum der Aufmerksamkeit, sondern die Konkretisierung und Erweiterung des Selbstprüfungsverbots.“ Auch mit den Vorschlägen zur zivilrechtlichen Haftung der Prüfer ist die Kammer nicht einverstanden. Die Haftungssumme bei börsennotierten Unternehmen liegt derzeit bei vier Millionen Euro. Eine noch höhere Summe würde, so Treuberg, vor allem mittelständische Prüfer belasten und zur Wettbewerbsverzerrung führen. Mit Nachdruck setzt sich Treuberg dafür ein, dass auch in Deutschland eine externe Instanz prüft, ob die Unternehmen ihre Bilanzen auch gemäß den Standards erstellen.

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