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Wirtschaft: Wissenschaftler des DIW kritisieren SPD-Unternehmensteuerkonzept

Das von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte Unternehmensteuerreform-Paket wird nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zwar positive gesamtwirtschaftliche Impulse auslösen. Gleichwohl erfülle es sowohl in seiner Konzeption als auch in einzelnen Regelungen nicht alle Wünsche, befanden die Wissenschaftler in ihrem am Mittwoch vorgelegten Wochenbericht.

Das von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte Unternehmensteuerreform-Paket wird nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zwar positive gesamtwirtschaftliche Impulse auslösen. Gleichwohl erfülle es sowohl in seiner Konzeption als auch in einzelnen Regelungen nicht alle Wünsche, befanden die Wissenschaftler in ihrem am Mittwoch vorgelegten Wochenbericht.

Generell sei die Reform steuerssystematisch ein "radikaler Wechsel", stellte das DIW fest. So sollen einbehaltene Gewinne der Kapitalgesellschaften nach Regierungsvorstellungen künftig mit 25 Prozent deutlich niedriger besteuert werden als ausgeschüttete, weil diese bei den Anteilseignern zusätzlich der Einkommenssteuer unterliegen. Personengesellschaften sollen die Möglichkeit erhalten, sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen, um so auch von der Steuersenkung zu profitieren.

Ob ein solches Optionsmodell das Steuerrecht in Deutschland vereinfachen werde, bezweifeln die Experten vom DIW jedoch. Gerade für kleinere Personengesellschaften entstehe umfangreicher Prüfungsbedarf, bevor sie sich für eines der beiden Besteuerungsmodelle entscheiden. Sich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen, locke zwar auf den ersten Blick wegen der günstigeren Steuersätze. Es berge aber vor allem bei der Bewertung von betrieblichen Anlagen und der Erbbelastung von Unternehmens-Eigentümern erhebliche Risiken. Anders als das Bundesfinanzministerium rechnet deshalb das DIW nicht mit einem massenhaften Wechsel der deutschen Peronengesellschaften in das Kapital-Besteuerungs-System. Generell halten es die Wissenschaftler für sinnvoller, bei der Integration von Körperschafts- und Einkommenssteuer zu bleiben, eine zu weit gehende Spreizung der Steuersätze zu vermeiden und die Gewerbesteuer grundlegend zu reformieren. Wenn man die Belastung mit der Gewerbesteuer senken wolle, sollte man dies auf direktem Wege tun, schreiben sie.

Die Abschreibungsregelungen für feste und bewegliche Wirtschaftsgüter, die Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) zur Finanzierung des Steuerkonzeptes verändert hat, hält das DIW für "problematisch". Man müsse bereits jetzt vor übertriebenen Hoffungen für Investitionen warnen.

Ein von den DIW-Experten vorgelegtes alternatives Reformkonzept sieht unter anderem die Senkung der Körperschaftssteuer für einbehaltene Gewinne auf 35 Prozent und für ausgeschüttete Gewinne auf 25 Prozent vor. Die so genannte Gewerbesteuer-Messzahl soll nach DIW-Vorstellungen auf etwa 2,5 Prozent des Gewerbeertrages gesenkt werden, was zu einer Halbierung der Gewerbesteuerbelastung führen würde. Bei der Einkommenssteuer, so der Rat der DIW-Experten, müsste man sich dann "in Richtung auf 40 Prozent" bewegen. Die Mindereinnahmen ließen sich über eine weitere Verbreiterung der Bemessungsgrundlage finanzieren. Auch eine Reform des Ehegattensplittings sei denkbar.

asi

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