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Wirtschaft: Wohltätigkeits-Boom: Der Steuervorteil

Wer gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder politische Zwecke mit Geld unterstützt, kann seine Spenden als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Der Fiskus garantiert Sonderausgaben bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (nach Paragraph 10.

Wer gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder politische Zwecke mit Geld unterstützt, kann seine Spenden als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Der Fiskus garantiert Sonderausgaben bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (nach Paragraph 10.b EStG Abs.1). Bei jeder Spende, die steuerlich geltend gemacht werden soll, muss die Quittung vorgelegt werden. Für Beträge von unter 100 Mark genügt der Einzahlungsbeleg. Auch Sachspenden wie Möbel oder Computer sind steuerlich absetzbar. Auf der Spendenquittung müssen aber alle gespendeten Gegenstände mit ihrem geschätzten Wert einzeln aufgeführt werden.

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