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Hochhausfassade

© dpa

Wohnen und Mieten: Was die Parteien mit dem Wohnungsmarkt vorhaben

Dass mehr Wohnraum für sozial schwächere Menschen geschaffen werden muss, erkennen alle Parteien an. Hier gibt es einen Überblick, was sie in ihren Wahlprogrammen vorschlagen - vom Klimazuschuss bis zur Mietpreisdeckelung.

SPD: Kosten für das Wohnen gerechter verteilen

Die SPD fasst ihre wohnungspolitischen Vorhaben in einem „Aktionsprogramm für eine solidarische Stadt und bezahlbares Wohnen“ zusammen. Die Partei verspricht vor allem eine Stärkung unterer und mittlerer Einkommen sowie des Wohnungsneubaus. Um die Mietpreisspirale zu bremsen, will die SPD – wie die Union – die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent senken und eine Obergrenze

für Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen von maximal zehn Prozent über der Vergleichsmiete einführen (Ausnahme: Neubau-Erstvermietung). Maklergebühren soll künftig der Vermieter zahlen („Wer bestellt, der bezahlt“). Wohngeldempfängern wird ein Heizkostenzuschuss versprochen. Bei der energetischen Gebäudesanierung setzt sich die SPD (zum Nutzen der Wohnungswirtschaft) für eine Aufstockung der KfW-Förderung ein, zugleich

will sie die Umlagefähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen von elf auf neun Prozent senken und eine zeitliche Befristung prüfen. 30 Prozent des – durch den Bund geförderten – Wohnungsbaus in den Ländern soll nach dem Willen der SPD mit Sozial- und Belegungsbindungen versehen werden. Öffentliches Bauland soll nicht mehr nur an Meistbietende verkauft werden.

Grüne: Gemeinwohl und Umwelt stärken

Grün, sozial, gemeinwohlorientiert – Bündnis 90/Die Grünen versprechen in ihrem Wahlprogramm eine Politik der „Einmischung vor Ort“. Sie soll die Bewegungsfreiheit auf den „Spielwiesen der SpekulantInnen“ deutlich einschränken und die Rechte vor allem einkommensschwacher Mieter stärken. Zugleich soll (möglicherweise auch durch Gesetze) der Wohnungsbau im Interesse des Gemeinwohls gefördert werden – zum Beispiel, indem

Neubauprojekte Niedrigstenergiestandards einhalten müssen und an die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gekoppelt werden. Wohnungen in öffentlicher Hand sollen nur notfalls verkauft werden, bevorzugt an nachhaltig

wirtschaftende Gesellschaften. Wohngenossenschaften soll ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Bei der Begrenzung von Wiedervermietungsmieten, der Kappung von Bestandsmieten, der Kostenumlage bei Modernisierungen und den Maklergebühren ist die Partei auf SPD-Linie. Zusätzlich soll die regelmäßige Erhöhung der Vergleichsmiete gedrosselt und an ökologischen Standards orientiert werden. Wohngeldempfängern wird von den Grünen ein Klimazuschuss in Aussicht gestellt.

CDU/CSU: Wohneigentum zur Entlastung des Marktes

Die Union setzt den Schwerpunkt neben der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus auf die Förderung des Immobilieneigentums. Verwiesen wird im Programm deshalb auf bestehende staatliche Förderwege: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohn- Riester. In ländlichen Regionen mit rückläufigen Einwohnerzahlen wollen CDU/CSU den Kauf von bestehenden Häusern und Wohnungen künftig stärker fördern als den Neubau. In Ballungszentren und an Hochschulstandorten soll hingegen der Neubau gezielter angeschoben werden – etwa durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Die Länder will man gezielter bei der sozialen Wohnraumversorgung unterstützen. Zum Beispiel, indem ungenutzte Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand oder „nicht mehr benötigte Immobilien wie ehemalige Kasernen oder Verwaltungsgebäude“ zur Verfügung gestellt werden. Einkommensschwachen Haushalten sagt die Union verstärkt Belegungsrechte zu sowie „verbesserte“ Leistungen des Wohngelds. Wiedervermietungsmieten sollen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen, bundesweit schlagen CDU/CSU eine Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren vor.

FDP: Rahmen für Wohnungsmarkt setzen, Anreize schaffen

Getreu dem liberalen Credo „Weniger Staat, mehr Eigeninitiative“ setzt die FDP in der Wohnungspolitik vor allem darauf, die Rahmenbedingungen des Marktes zu verbessern. Im Fokus stehen dabei die Schaffung privaten Immobilieneigentums und die Verbesserung von Investitionsbedingungen für die Wohnungswirtschaft. „Regulierende Eingriffe“ – etwa Mietpreisdeckelungen, die Preisregulierung bei Neuvermietungen oder

Sanierungsverbote – lehnen die Liberalen ab. Die bestehende Regelung, dass der Mieter die Maklervergütung zu tragen hat, will die FDP mit Verweis auf die Vertragsfreiheit erhalten. Insgesamt gilt der Grundsatz: „Anreize statt Zwang“. So tritt die FDP etwa für die Beibehaltung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung und beim Wohnungsneubau für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie die vereinfachte Ausweisung von Bebauungsplänen ein. Bundeszuweisungen an die Länder zur Förderung des Wohnungsbaus sollen stärker zweckgebunden werden. Am Wohngeld will die FDP nichts ändern. Generell plädiert die Partei für eine stärkere Subjektförderung, die sich mehr an der Einkommenssituation der Mieter und weniger an der Immobilie orientiert.

Linke: Wohnen als Daseinsvorsorge statt Rendite

Einen umfangreichen Katalog wohnungspolitischer Maßnahmen listet die Linke auf. Weil Wohnen „Teil der Daseinsvorsorge“ sei, sieht sie den Staat in der Pflicht. Auf kommunaler Ebene schlägt die Partei

neben der Auflage „öffentlich-rechtlicher Wohnungsbaufonds“ den Aufbau wohnungswirtschaftlicher Eigenbetriebe vor; der Bund solle gleichzeitig einen „Rekommunalisierungsfonds“ auflegen, damit die Gemeinden (versehen mit einem gesetzlich geregelten Vorkaufsrecht) ehemals privatisierte Wohnungsbestände zurückkaufen können. Privatinvestoren, die öffentlich gefördert werden, sollen zum anteiligen Bau von Sozialwohnungen verpflichtet werden. So sollen jedes Jahr 150 000 Wohnungen mit Sozialbindung entstehen. Die Linke will die Mieten generell deckeln: Mietspiegel sollen sich an allen Bestandsmieten (nicht nur an Abschlüssen der vergangenen drei Jahre) orientieren. Bestandsmieten dürfen maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Neuvermietung allein darf kein Grund für eine Mieterhöhung sein; der Vermieter bezahlt den Makler. Die Modernisierungsumlage soll auf fünf Prozent sinken und nach 20 Jahren auslaufen.

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