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Wirtschaft: ZDF: Kooperation mit T-Online im Visier der Wettbewerbshüter

Die neue Internet-Kooperation des ZDF mit der Telekom-Tochtergesellschaft T-Online gerät ins Visier der Wettbewerbshüter. Das Bundeskartellamt will das im August gestartete Portal www.

Die neue Internet-Kooperation des ZDF mit der Telekom-Tochtergesellschaft T-Online gerät ins Visier der Wettbewerbshüter. Das Bundeskartellamt will das im August gestartete Portal www.heute.t-online.de überprüfen. "Wir werden uns den Lizenzvertrag vorlegen lassen", bestätigte ein Sprecher der Bonner Behörde dem Handelsblatt. Darüber hinaus kündigt der Verband der privaten Rundfunk- und Telekommunikationsanbieter (VPRT) eine Beschwerde in Brüssel an.

Da es sich bei T-Online um einen der weltweit führenden Internet-Service-Provider handelt, fällt der neue Web-Auftritt des ZDF auch in die Kompetenz der EU-Kommission. VPRT-Geschäftsführer Jürgen Doetz sagte dem Handelsblatt: "Der Ausbau des Internets zur dritten Programmsäule der öffentlich-rechtlichen Anstalten verstößt sowohl gegen das Rundfunkrecht als auch gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft."

Eine Beschwerde käme EU-Kommissar Mario Monti nicht ungelegen. Erst im Mai hatte der EU-Kommissar auf die "starke Marktstellung" des Unternehmens verwiesen und angekündigt, dessen "strategische Allianzen und exklusive Abmachungen" genau zu prüfen. ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle reagierte verärgert auf die Attacken des VPRT. Die Internet-Aktivitäten seines Senders seien "wettbewerbsrechtlich unbedenklich". Mediendienste wie Homepages im Internet seien durch den Rundfunkstaatsvertrag ausdrücklich gedeckt, wenn sie "überwiegend programmbezogenen Inhalt" hätten.

Auch der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) prüft rechtliche Schritte gegen den elektronischen Nachrichten-Marktplatz des ZDF. Zunächst werde der Verband allerdings noch ein "letztes Sondierungsgespräch" mit dem ZDF führen, so BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze. Ein im März veröffentlichtes Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Professor Christoph Degenhart stützt die Auffassung der Verleger, dass Internet-Dienste den gesetzlich definierten Aufgabenbereich des Gebühren-Rundfunks weit überschreiten.

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