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ZERTIFIKATE: Verschiedene Anbieter, verschiedene Ansätze

Wer sichergehenwill, dass sein Stromanbieter keine der umstrittenen RECS-Zertifikate (siehe Text oben) kauft, sollte einen Stromtarif mit dem „Grüner Strom Label“ wählen. Die Zertifikate sind hier verboten.

Wer sichergehen

will, dass sein Stromanbieter keine der umstrittenen RECS-Zertifikate (siehe Text oben) kauft, sollte einen Stromtarif mit dem „Grüner Strom Label“ wählen. Die Zertifikate sind hier verboten. Zudem müssen sich die Stromanbieter bei dem Label dazu verpflichten, mindestens

einen Cent pro verkaufter Kilowattstunde in neue Ökostromanlagen zu stecken. Bei der Kategorie „Gold“ ist nur Strom aus erneuerbaren Energiequellen erlaubt, „Silber“ erlaubt einen gewissen Anteil von Strom aus Kraft- Wärme-Kopplung (KWK). Beim „OK-Power“-Siegel gibt es drei verschiedene Modelle, die sicherstellen sollen, dass die Stromanbieter erneuerbare Energien fördern: das Händlermodell, in dem mindestens ein Drittel der Kraftwerke nicht älter als sechs Jahre sein darf, das Fondsmodell, in dem ein Teil des Strompreises in neue Anlagen investiert werden muss, und das Initiierungsmodell, das vorschreibt, dass Neukunden mit mindestens 75 Prozent Strom aus selbst initiierten Anlagen versorgt werden müssen. Auch beim Tüv darf nach Angaben von Verivox der Kostenaufschlag für Ökostromtarife nur für

die Förderung erneuerbarer Energien verwendet

werden. Beim Zertifikat EE01 (TÜV Süd) muss

25 Prozent des Stroms aus Anlagen stammen,

die nicht länger als 36

Monate in Betrieb sind. Zudem ist bei einigen Siegeln zu einem gewissen Teil Strom aus KWK-Anlagen erlaubt. sip

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