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Wirtschaft: Zinsbesteuerung: EU-Treffen in Luxemburg - Geringe Hoffnung auf Fortschritte

An der Steuerharmonisierung hat sich schon so manche EU-Ratspräsidentschaft die Zähne ausgebissen. Portugal, das noch bis Ende Juni den Vorsitz inne hat, wird es kaum besser ergehen.

An der Steuerharmonisierung hat sich schon so manche EU-Ratspräsidentschaft die Zähne ausgebissen. Portugal, das noch bis Ende Juni den Vorsitz inne hat, wird es kaum besser ergehen. Vom Abschlussgipfel in Feira erwarten Beobachter im Streitfall Quellensteuer höchstens eine "Verschiebeverfügung", denn die Fronten - gehalten von Großbritannien auf der einen und Luxemburg auf der anderen Seite - sind starr. Um nicht schon vorzeitig den letzten Funken Hoffnung auf eine Einigung beim Europäischen Rat zu ersticken, wollen die EU-Finanzminister am Montag in Luxemburg noch einmal darüber sprechen.

Auch wenn Bemühungen zur Verhinderung des unfairen Steuerwettbewerbs die EU-Staaten seit zehn Jahren umtreiben - der konkrete Kommissionsvorschlag zur Harmonisierung der Zinsbesteuerung liegt seit 1998 auf dem Tisch. Die Kommission sieht ein Koexistenzmodell vor, nach dem die Mitgliedstaaten wählen können, ob sie bei Steuerausländern die Zinsertragssteuer an der Quelle einbehalten oder dem Finanzamt des Heimatlandes die Höhe der Zinseinkünfte mitteilen. Der Vorschlag ist Teil eines Pakets, das auch einen Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung umfasst, auf den sich die Mitgliedstaaten weitgehend geeinigt haben. Solange jedoch keine Lösung bei der Quellensteuer erzielt wird, liegt auch der Rest des Pakets auf Eis. Eine selbst gesetzte Frist bis Ende 1999 mussten die EU-Finanzminister in Helsinki verstreichen lassen, da Großbritannien auf die Ausnahme der in der Londoner City gehandelten Eurobonds von der Besteuerung pochte.

Während sich London inzwischen leicht bewegte, verhärtete die Front in Luxemburg. Den britischen Vorschlag, mittelfristig nur noch das Informationsaustauschsystem anzuwenden, lehnt Luxemburg mit Verweis auf sein Bankgeheimnis ab. Auch Österreich hegt starke Bedenken. Völlig unakzeptabel erscheint nach Auskunft aus Delegationskreisen auch die von Großbritannien gewünschte "Sonnenuntergangsklausel". Die Klausel definiert "mittelfristig" mit fünf Jahren. Der Kommissionsvorschlag sieht hingegen nur eine Überprüfung des Koexistenzmodells in regelmäßigen Abständen vor. Kämen die Minister nach einer gewissen Zeit zu dem Schluss, dass das Informationssystem besser funktioniert, könnten sie einstimmig das Aus für die Quellensteuer beschließen.

Die Position von Bundesfinanzminister Hans Eichel beschreiben Diplomaten als flexibel. Denn Eichel steht vor dem Problem, die Steuerflucht auf nationaler Ebene allein nicht bekämpfen zu können. Um eine internationale Lösung zu erreichen, ist er daher zu weit reichenden Kompromissen bereit, sofern sie einen Einstieg in die Harmonisierung der Zinsbesteuerung versprechen. Auch wenn er die Quellensteuer bevorzugt, könnte er mit dem Informationsaustausch leben, da es nur Steuerausländer betrifft. Das Bankgeheimnis für die eigenen Staatsbürger bliebe gewahrt. Auch die EU-Kommission gibt sich flexibel. Beide Lösungen sind möglich, sofern die Mitgliedstaaten zu einem Konsens gelangten, sagte Kommissionssprecher Jonathan Todd.

Aber selbst wenn die Finanzminister sich auf das Informationssystem einigten, stünde die Einigung unter dem Vorbehalt eines Abkommens mit Drittstaaten. Luxemburg und Österreich wollen ihr Bankgeheimnis nur dann aufgeben, wenn gesichert ist, dass das Kapital nicht in die Steuerparadiese Schweiz, Liechtenstein oder Monaco abwandert. Überhaupt noch nicht angesprochen ist die Höhe des Steuersatzes, der auf Zinserträge erhoben werden soll. Erst wenn alle anderen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, soll dies geklärt werden. Die Kommission hatte 20 Prozent angesetzt; Luxemburg war dies von vorneherein zu hoch.

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