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Wirtschaft: Zu klein, zu wenig, zu kurz

Wirtschaft und Ökonomen sind unzufrieden mit den Reformplänen des Kanzlers / Enttäuschte Gewerkschaften

Berlin (brö/msh/hej). Wirtschaft, Gewerkschaften und Ökonomen haben die Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vorwiegend mit Enttäuschung aufgenommen. Die Gewerkschaften bemängelten eine fehlende soziale Ausgewogenheit. Unternehmensverbände begrüßten zwar Teile der Rede, bemängelten aber ein fehlendes Aufbruchsignal. Ökonomen sagten, einen Stimmungswandel habe Schröder nicht ausgelöst.

„Bloßen Appellen an die Wirtschaft stehen massive Einschränkungen auf der anderen Seite gegenüber“, kritisierte Michael Sommer, der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und die Privatisierung des Krankengeldes „würden die Menschen reihenweise in die Sozialhilfe treiben“. Auch Hubertus Schmoldt, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), bedauerte die „Unausgewogenheit“ der Kanzlerworte zu Lasten von sozial Schwachen. Trotzdem seien sie ein „Signal“. Jetzt sei klar, „wo und wie die Reformen und Probleme angepackt werden sollen“.

Der Wirtschaft gingen die Schröder Pläne indes nicht weit genug. Zwar erkannte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt „einige zukunftsweisende Vorschläge“. Jedoch seien die Ideen in puncto Kündigungsschutz „unzureichend“. „Wenn das zur Reduzierung der Lohnzusatzkosten und zur Flexibilisierung des Arbeitsrechtes alles ist, wird dies nicht ausreichen, um einen Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen“, prognostizierte Hundt. Auch der Handwerksverband ZDH war unzufrieden. Der Kanzler hatte eine Lockerung des Zwangs zum Meisterbrief angekündigt. Das Programm kurbele weder die Binnenwirtschaft an, noch würden Jobs geschaffen. „Unsere Prognose von minus ein Prozent Wachstum und 100 000 abgebauten Stellen ist nun sehr optimistisch“, sagte ZDH-Chef Dieter Philipp.

Dagegen bescheinigte der Industrieverband BDI dem Regierungschef „einigen Erfolg“ bei seinen Bemühungen. Allerdings habe der Kanzler den Gordischen Knoten nicht wie versprochen durchschlagen, sondern allenfalls daran herumgenestelt. Vom 15-Milliarden-Euro-Konjunkturprogramm dürften „keine Wunderwirkungen“ erwartet werden.

Volkswirte nannten die Pläne Schröders dagegen zu zaghaft. „Die Maßnahmen werden nicht zu mehr Dynamik in der Wirtschaft und zu mehr Investitionen führen“, sagte Horst Siebert, der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), dem Tagesspiegel. Der Kanzler habe es versäumt, die Lockerung der Flächentarifverträge in Angriff zu nehmen. Einen Grund, die Wachstumsprognose des IfW von 0,4 Prozent für 2003 nun zu revidieren, sieht Siebert nicht. „Wenn die Reformen schnell umgesetzt werden, mag das anders sein“, fügte er hinzu. Seine Wirkung werde das Reformpaket aber erst in den kommenden Jahren entfalten. Joachim Ragnitz vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) fürchtet sogar eine weitere Verschlechterung der Stimmung. „Die harschen Einschnitte bei den Sozialleistungen und die Aussicht auf höhere Kosten für die eigene Gesundheit werden die Verbraucher verunsichern.“ Das werde die Konsumzurückhaltung noch verstärken.

Christoph Schmidt vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) sagte, der Kanzler habe zu viel appelliert und zu wenig Gesetzesänderungen angekündigt. „Bei der Gesundheit etwa sind die Pläne noch viel zu vage – ob damit wirklich die Kosten sinken, ist unklar.“ Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchener Ifo-Instituts, verlangte eine deutlichere Senkung der Arbeitslosenhilfe. Zwar sei es richtig, wie angekündigt Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen. Der neue Transfer müsse aber „um mindestens ein Drittel unter das alte Sozialhilfeniveau gesenkt werden“, um die Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich zu senken.

Die Kürzung des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate für unter 55-Jährige und auf 18 Monate für Ältere könnte sogar verfassungswidrig sein. Das befürchtet der Leipziger Arbeitsrechtler Burkhard Boemke. Wenn die Koalition ihre Ankündigung wahr mache, werde es Verfassungsbeschwerden geben, sagte er dieser Zeitung. Wer mit 20 Jahren begonnen habe, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen und dann mit 50 Jahren arbeitslos werde, könne nicht mit zwölf Monaten Arbeitslosengeld abgespeist werden. Boemke: „Ich sehe ungeheure verfassungsrechtliche Probleme.“ Beitragszahler würden rechtlich geschützte Anwartschaften erwerben. Leistung und Gegenleistung dürften daher nicht unverhältnismäßig weit auseinanderklaffen.

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