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Zugverkehr: Ein Formular für alle späten Züge

Künftig wollen die Deutsche Bahn und zwei Drittel der privaten Bahnunternehmen Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen zentral entschädigen. Reisende sollen ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises zurückerstattet bekommen.

„Wir wollen den Kunden nicht mehr ins Nirvana schicken“, sagte Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn, am Mittwoch in Berlin. Künftig wollen das Staatsunternehmen und rund zwei Drittel der privaten Bahnunternehmen Deutschlands Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen zentral entschädigen. Kooperationskern ist ein bundesweit gültiges Erstattungsformular, das den bisherigen Papierkrieg beenden soll. In fünf Schritten sollen Kostenerstattungen auf den Weg gebracht werden. Das Papier ähnelt vom Layout her einer Steuererklärung, ist vierfach faltbar und doppelt so lang wie ein Din-A4-Seite. Zusätzlich richten Deutsche Bahn und die Privaten zusammen ein Servicecenter ein, das ab dem 29. Juli mit rund 50 Mitarbeitern in Frankfurt die Arbeit aufnehmen wird. Hintergrund ist ein neues Fahrgastrechtegesetz, das Ende des Monats in Kraft tritt. Bahnfahrer haben dann mehr Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen.

Künftig bekommen Reisende ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten werden 50 Prozent erstattet. Bleibt ein Fahrgast nachts auf der Strecke, übernehmen die Bahner sogar Taxikosten bis zu 80 Euro. Falls Kunden sich mit den neuen Regelungen nicht zufrieden geben, hilft ihnen ab dem Jahresende eine von den Unternehmen finanzierte, aber dennoch neutrale Vermittlungsinstanz: Die „Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr“ soll die öffentlich finanzierte „Schlichtungsstelle Mobilität“ ersetzen. Ein Trägerverein sei bereits gegründet worden, auch Fluglinien seien schon aufgefordert worden, sich an dem Projekt zu beteiligen. Ziel sei es, bald alle Streitfälle auf Schiene, Straße und in der Luft zur Zufriedenheit von Fahrgästen und Beförderern zu klären, sagte Homburg. (api)

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