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Wirtschaft: Zuschüsse für die Krankenversicherung

In den alten Bundesländern kann sich der Arbeitgeberanteil für privat Krankenversicherte erhöhenWOLFGANG BÜSERKAMEN.Erfreulich für privat Krankenversicherte in den alten, weniger erfreulich für diejenigen, die in den neuen Ländern privat krankenversichert sind: Den meisten von ihnen steht vom Januargehalt an ein höherer beziehungsweise niedrigerer Zuschuß ihres Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag zu.

In den alten Bundesländern kann sich der Arbeitgeberanteil für privat Krankenversicherte erhöhenWOLFGANG BÜSER

KAMEN.Erfreulich für privat Krankenversicherte in den alten, weniger erfreulich für diejenigen, die in den neuen Ländern privat krankenversichert sind: Den meisten von ihnen steht vom Januargehalt an ein höherer beziehungsweise niedrigerer Zuschuß ihres Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag zu. Für die "Privaten" ist der Arbeitgeberzuschuß zweifach begrenzt: Sie erhalten die Hälfte des Betrages, der sich aus ihrem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (so, als ob sie krankenversicherungspflichtig wären) und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller gesetzlich Krankenversicherten ergibt.Maximal gezahlt wird jedoch die Hälfte des vom Arbeitnehmer an seine Privatversicherung überwiesenen Beitrags. Für diejenigen Arbeitnehmer, die vor Januar 1998 exakt die Hälfte des von ihnen an die private Krankenversicherung zu überweisenden Beitrags vom Arbeitgeber bekommen haben, ändert sich meistens nichts, wenn ihr Beitrag gleich hoch geblieben ist. Betrug der Anteil des Arbeitnehmers aber mehr als 50 Prozent, so steht dem Mitarbeiter in den alten Bundesländern jetzt ein höherer Zuschuß zu, wenn das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze 1997 überstiegen hat.In den neuen Bundesländern verringert sich der Höchstzuschuß, weil 1998 die Beitragsbemessungsgrenze gegenüber 1997 geringer geworden ist.Wird nämlich der Arbeitgeberzuschuß zum 1.Januar neu errechnet, so werden die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bemessungsgrenzen für die Beiträge berücksichtigt (6300 DM ­ 5250 DM in den neuen Bundesländern) und der durchschnittliche Beitragssatz der "GKV-Kassen". Für die Beitragssätze ist der 1.Januar des Vorjahres Stichtag.Sie betrugen ab Januar 1997 für die alten Bundesländer 13,3 Prozent, für die neuen 13,7 Prozent.Daraus errechnet sich ein durchschnittlicher Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 837,90 (719,26) DM (alte/neue Bundesländer). Für einen privat Krankenversicherten gibt es vom Arbeitgeber somit als Zuschuß höchstens 418,95 (359,63) DM ­ und das auch nur, wenn sein Krankenversicherungsbeitrag mindestens 837,90 (719,26) DM ausmacht und sein Arbeitsentgelt mindestens 6300 (5250) DM beträgt.Das gilt unabhängig davon, wie sich der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen nach Januar 1997 entwickelt hat.Wichtig ist, daß privat krankenversicherte Arbeitnehmer ihrem Lohnbüro jeweils aktuell die Bescheinigung ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen, aus der die Höhe ihrer Prämie hervorgeht.Es könnte sonst sein, daß (unfreiwillig) darauf verzichtet wird, einen höheren Zuschuß von der Firma zu erhalten ­ oder daß dem Arbeitgeber zuviel gezahlte Beträge erstattet werden müssen.

WOLFGANG BÜSER

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